Dürfen Klassenarbeit unter Lärm geschrieben werden bzw. wenn eine anderen Klasse im selben Raum Unterricht durchführt und wenn ja ist das überhaupt zulässig?

2 Antworten

Es ist nicht alles im Gesetz geregelt. Zur Durchführung von bewerteten schriftlichen Arbeiten gibt es zwar etliche Bestimmungen, aber kein Verbot, eine Klausur parallel zu einer Unterrichtsstunde schreiben zu lassen.

Es versteht sich aber eigentlich von selbst, dass bei einer bewerteten schriftlichen Arbeit absolute Ruhe zu herrschen hat, damit das Prüfungsergebnis nicht verfälscht wird.

Wir haben auch hier eine Folge der Sparpolitik im Bildungswesen. Es fehlt an allen Ecken und Kanten. Es fehlt an Ausstattung, es fehlt an Unterrichtsräumen und es fehlt an Lehrerstunden. So kommt es zu Situationen, wie die von dir beschriebene.

Das geht natürlich nicht. Ich würde mich schriftlich bei der Schulleitung über den Vorgang beschweren, und verlangen, die Arbeit nachschreiben zu dürfen. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob deine Klassenkameraden das auch verlangen. Dann schreibst du eben alleine nach.

Sollte die Schulleitung das ablehnen, würde ich mich direkt an die Landesschulbehörde wenden.

Das Problem ist halt nur, dass ich keine rechtliche Grundlage habeund dass diese Leute, die nicht nachschreiben wollen jedes Mal
argumentieren, dass sie ja mit der Zeit hingekommen sind und das für
alle  die gleichen Bedingungen herrschten.
So in etwa hat
auch die Lehrerin argumentiert. Bzw. sie sagt ja, dass sei jetzt noch
ein Entgegenkommen von ihrer Seite, sie müsste das überhaupt nicht.
ICh finde das ganze eine ziemliche Sauerei!

Naja, vielleicht sollte ich mich einfach mit der Note abfinden und beim nächsten Mal einfach schauen, dass es erst gar nicht dazu kommen wird.

Trotzdem erst mal vielen Dank! =)

@FreshPrince91T

Das Gute ist, dass man für eine Beschwerde nicht unbedingt eine rechtliche Grundlage benötigt. Eine Beschwerde kostet nichts und dann liegt die Sache bei der Schulleitung. Man darf nicht den Fehler machen, die Schule mit einem Gerichtsaal zu verwechseln. Pädagogische Kriterien sind hier wichtiger als juristische und auch die Ausschlag gebenden.

Ich würde es zumindest versuchen. Egal, wie du dich entscheidest, wünsche ich dir viel Erfolg.

Machen die bei mir genauso...auch in der oberstufe......typisch