Dürfen Hartz4 Empfänger den Garten einer Mietpartei nutzen geschweige einen eigenen Garten in einer städtischen Gartenkollonne haben?

12 Antworten

1) Das klärt man mit Vermieter und Hausgemeinschaft. Das hat nichts mit Alg2 zu tun.

2) Das hängt vom Wert des Gartens ab. Ein sehr wertvoller Garten könnte als verwertbares Vermögen gelten. Das JC könnte den Verkauf verlangen.

Kleingarten anmieten: TOLL!!! Kostet wenig. Eigenes Gemüse anbauen spart richtig Geld (Die Kosteneinsparung durch eigenes Obst und Gemüse deckt die Kosten der Pacht des Gartens zu 100%). Meldet euch am besten bei allen Kleingartenanlagen in Eurer Gegend an als Interessent. Sprecht Kleingärtner in einer Kleingartenkolonie an, fragt 1.) ob noch Gärten frei sind 2.) fragt nach den Kontaktdaten des Vorstands der Kleingartenanlage oder Eigentümers der Anlage. Gerade im Winter werden wieder Parzellen frei, im Frühjahr oder Sommer kommt jeder 2. auf den Gedanken, aber im Winter seit Ihr die Ersten. Und Ihr kommt raus aus der Wohnung und trefft Leute aus allen Gesellschaftsschichten. Viele Alte Leute wollen noch Ihren Kleingarten erhalten, können aber nicht mehr so, die brauche Hilfe im Garten und die zahlen auch eine Aufwandsentschädigung fürs helfen:)

Ein Kleingarten kostet manchmal Geld, aber den Preis der Kleingartenlaube kann man ja auch in Raten abzahlen.

Hartz IV Empfänger haben in einem Gemeinschaftsgarten die selben Rechte wie alle Anderen, bzw. das, was eben im Mietvertrag bzw. der Hausordnung vereinbart ist.

Es steht ihnen auch frei, einen Schrebergarten anzumieten.

Natürlich dürfen sie den Garten ebenso nutzen wie Mieter mit Arbeitseinkommen. Was die gärtnerische Gestaltung anbelangt, nach Rücksprache mit dem Vermieter, gegen kleine Blumen oder Pflanzen wird er nichts einzuwenden haben.

Auch können sie einen Schrebergarten pachten, wenn sie als Pächter in den Verein oder Kolonie aufgenommen werden und die Pacht bezahlen können.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Ein Mieter darf den Gemeinschaftsgarten nutzen, entsprechend dessen was im Mietvertrag steht.

Ein ALG II Empfänger erhält die angemessenen Kosten der Unterkunft bezahlt.