Dürfen Firmen in einem reinen Gewerbegebiet, das an ein reines Wohngebiet grenzt, bei schönem Wetter draußen arbeiten und Lärm machen - auch in der Mittagsruhe?
Ich wohne in einem reinem Wohngebiet. Daneben liegt fast direkt ein reines Industriegebiet - dazwischen liegt ein schmaler Streifen Naherholungsgebiet. Wir haben hier andauernd Industrielärm, besonders, wenn es draußen schön ist, denn dann wird mit offenen Toren oder gleich draußen gearbeitet. Mittagsruhe gibt es hier nur zufällig mal. Dürfen diese Firmen so uneingeschränkt Lärm machen, nur weil sie in der "Industriestraße" ihren Sitz haben? Wenn nicht, was kann ich machen? Danke im voraus.
2 Antworten
Grundsätzlich gilt, Firmen müssen in der Mitttagsruhe nicht leiser sein als ohnehin schon. Es gilt immer das Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG. Das heißt eine Firma darf nicht ungehemmt Lärm machen.
Dazu folgendes (Hinweis, dies wurde für das Bundesland Berlin herausgegeben).
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Wieviel Lärm ist erlaubt und was muss ich als Anwohner hinnehmen?Die Frage, wie hoch die vom Gesetzgeber als zumutbar festgelegte Lärmbelastung ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Vorrangig sind das:
- die laut Bebauungs- oder Baunutzungsplan ausgewiesene Gebietsnutzung am Störort
- der Wochentag an dem die Störung stattfindet
- die Tageszeit zu der die Störung stattfindet
- die Dauer der Lärmeinwirkung
- die Art der Lärmquelle
Eine kurze Einführung in das Thema Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm finden Sie hier.
Zum besseren Verständnis des Ausmaßes von Überschreitungen dieser Immissionsrichtwerte sei hier angemerkt, dass die Maßeinheit Dezibel (dB) eine logarithmische Größe ist und bereits eine Zunahme des Schalldruckpegels um 10 dB (A) subjektiv als Verdoppelung der Lautstärke empfunden wird."
(Quelle: https://www.berlin.de/umwelt/themen/laerm/artikel.255372.php)
Also, da gibt es durchaus Mölichkeiten etwas zu unternehmen. Am besten bei der Stadt informieren bzw. darauf hinweisen. Zieht das nicht würde ich einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung auf Ruhe beauftragen
In Wohngebieten, die an Industriegebiete grenzen und in sogenannten Mischgebieten sind Geräuschemissionen auch während des Rentner-Nachmittagsnickerchens rechtmäßig.
Stimmt nur zum Teil. Die Firmen müssen dennoch darauf achten, dass sie ihr Umfeld nicht übermäßig durch ihre Produktionsgeräusche belästigen. Sprich, die Tore müssen geschlossen werden.