Dürfen Ex Mieter Gegenstände fast ein Jahr nach Auszug noch abholen?

7 Antworten

Du brauchst den Grill nicht mehr heraus geben. Die Verjährung für Forderungen des vorigen Mieters sind nach Gesetz 6 Monate. Siehe in §548 Abs.2 BGB:

Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses.

Verjährung bei zurückgelassenen Gegenständen beträgt 6 Monate. Diese Zeit scheint überschritten zu sein und deshalb seid ihr nicht verpflichtet, den Grill herauszugeben.

Wenn der Vermieter sagt, dieser Grill gehört zur Wohnung, also sei sein Eigentum ist der Fall klar.

Ich würde den Vormieter darauf verweisen, dies mit eurem Vermieter zu klären. Ihr würdet ihn nur mit deren Einverständnis aushändigen, da dieser sagt, der Grill wäre sein Eigentum.

Vermutlich war das Verhältnis nicht sonderlich gut, so wie du den Zustand der Wohnung schilderst, also werdet ihr wohl nichts mehr von dem dreisten Vormieter mehr hören.

Das haben wir gemacht. Der Vermieter meinte auch es sei der Grill des Vormieters.

@whabifan

Eigentum ist Eigentum. Das ist Fakt!

Nur, wenn der Grill Eigentum des Vermieters wäre oder aber mit der Wohnungsübergabe durch den Vermieter eine Verzichtserklärung durch ihn oder ein Kauf durch Euch erfolgt wäre, würde der Grill in Euer Eigentum übergehen.

@whabifan

Ach so, nun ja, dann rückt ihn heraus

@EyeQatcher

Sprich wenn ich Zeug in Mietwohnungen abstelle und ausziehe kann ich das dort lagern und es abholen wann immer ich will?

@whabifan

Normalerweise besteht der Vermieter auf einer geräumten und geputzten Wohnung. Ihr hättet damals reagieren sollen und darauf bestehen, dass es zu einer sauberen Uebergabe kommt und ihr nicht zuerst noch räumen müsst.

Wegen so einem Grill, würde ich gar nicht lange fackeln. Raus damit und einen neuen kaufen. so teuer sind die nicht.

Wie ist die Rechtslage? 

Ist seiner.

Müssen wir den Grill rausrücken? 

Ja.

Es handelt sich um einen einfachen alten Grill

Und Ihr habt nicht mal 10-20 € für einen einfachen neuen Grill?

Und was ist mit 548 II BGB?

@whabifan

Ich sehe das anders als Renick, das ist für mich kein Mietgegenstand, somit greift der § nicht.

Meine pragmatische Lösung: gibt ihm den alten Schrott und das Thema ist durch. Es lohnt nicht, dafür einen Streit anzufangen, auch wenn ich das genau so sehe wie du.