dürfen erben, die tagebüscher des verstorbenen lesen, auch wenn dort viel privates von anderen, zu erfahren ist?

8 Antworten

dürfen erben, die tagebüscher des verstorbenen lesen, auch wenn dort viel privates von anderen, zu erfahren ist ?

Ja. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wie auch die übrigen Ausprägungen des allg. Persönlichkeitsrechts n. Art. 2 (1) i. V. m. Art. 1 (1) GG enden mit dem Tod eines Menschen.

Den rechtsnachfolgenden Erben wären allerdings bestimmte Veröffentlichungen, etwa kommezielle Verwertung n. KUG oder Verunglimpfung n. § 189 StGB untersagt.

G imager761

Rechtlich geht das Eigentum und das Urheberrecht an den Tagebuch mit den Erbfall auf den Erben über.

Moralisch ist das Rumschnüffeln in Privatangelegenheiten anderer natürlich verwerflich, besonders, wenn man persönlich mit den Leuten zu tun hat.

Eine Kladde oder Ähnliches, welches als Tagebuch klar erkennbar ist, würde ich vernichten, es sei denn der Verstorbene hätte etwas anderes testamentarisch verfügt.

Bei wir würde das Ding vermutlich ungelesen irgendwo im Schrank verschwinden.

Moralisch würde ich nein sagen.

Rechtlich leider ja.

Guten Morgen,

das ist und bleibt sicherlich eine Gewissensfrage. Doch wer Tagebücher geerbt hat....darf sich auch "schlauer" machen. Im Notfall vernichten!

(ohne Gewähr)

Eine moralisch sehr interessante Frage.

Stern202  06.08.2016, 01:13

Einerseits könnte man der Person sich noch einmal nahe fühlen, weil man mit dessen Gedanken konfrontiert wird. Andererseits könnten diese Gedanken aber auch Fragen aufwerfen, die man dann nicht mehr beantwortet bekommt. Man muss für sich selbst wissen, ob man das kann. Ein wirkliches Richtig oder Falsch gibt es denke ich nicht. Wer seine Gedanken und Gefühle niederschreibt, der muss damit rechnen, dass sie entdeckt und gelesen werden könnten.

DerSchopenhauer  06.08.2016, 01:39
@Stern202

Deine dialektische Argumentation kann ich nachvollziehen.

Aber:

Ein Tagebuch führt man, jedenfalls im Normalfall, nur für sich persönlich - es sei denn man ist eine bedeutende Person der Zeitgeschichte - dann möchte man ja ggf. auch, daß seine intimsten Gedanken frei zugänglich gemacht werden (je nachdem wo und in welchem Land man lebt, möchte man das sogar unbedingt (politische Tagebücher) - aber das regelt man meist schon testamentarisch oder indem man das einer Vertrauensperson anvertraut - ansonsten ist es oft erst die 2. oder 3. Generation, die tatsächlich davon Kenntnis nimmt - durch den zeitlichen Abstand ist das, was man ggf. liest, nicht mehr so kompromitierend - weder für den Tagebuchschreiber als auch für die damals noch lebenden Menschen...