Dürfen Eltern volljährige Kinder (18) einfach vor die Tür setzen?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einfach nicht. Wenn ein Kind in der (Erst)Ausbildung oder im Studium ist, dann sind die Eltern unterhaltspflichtig. Sie können das Kind zwar vor die Tür setzen, sind dann aber unterhaltspflichtig, sprich: sie müssen zahlen. Ist das Kind nicht in der Ausbildung, sieht das etwas anders aus - wenn das Kind dann allerdings versucht, vom Staat Geld zu bekommen, dann werden auch wieder die Eltern herangezogen.

Ist ein 18. Schüler in der Ausbildung? Kann er ausziehen, Geld vom Staat verlangen und der holt es sich dann von den Eltern wieder? Neal

@NealRavenUSA

Ein Schüler ist in der Ausbildung. Und nein - er kann das Geld bei seinen Eltern einklagen, aber das muss er schon selber tun.

@FataMorgana2010

Danke. Er kann seine Eltern verklagen. Hört sich irgendwie nicht so gut an. Aber woher hat er das Geld zum Klagen? Aber wahrscheinlich müssen die Eltern das auch noch vorstrecken. Neal

rechtlich oder nicht rechtlich zulässig - welche mutter schmeißt seine kinder einfach raus

ich kenne einen fall, da kommt die 36jährige tochter immer wieder nach hause, wenn sie mit nem freund schluß gemacht hat

Solange sie nicht wieder einzieht, ist das ja ok. Ansonsten würde ich die Tür zunageln. Neal

Deine Eltern müssen Dich solange versorgen, bis Du auf Deinen eigenen Füssen stehen kannst, das heißt: bis Du Deine erste Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hast.

Sie können Dich zwar aus der elterlichen Wohnung schieben, müssen Dir dann aber immer noch eine Wohnung bezahlen und für alles, was Du brauchst, Dir genug Geld zur Verfügung stellen.

Falls das bei Dir jetzt der Fall sein sollte, dann melde Dich beim Sozialamt Deiner Stadt/Gemeinde und stelle einen Antrag auf Sozialhilfe. Dort wird man Dir helfen und sich dann das Geld von Deinen Eltern holen.

Danke. :) Neal

Die Eltern dürfen ihre Kinder durchaus auffordern, bei Erreichen der Volljährigkeit auszuziehen. Das entbindet die Eltern aber nicht von der Unterhaltspflicht: Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres den amtlich ermittelten Unterhalt zu zahlen, und zwar so lange, bis der Spross eine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Ebenso dürfen volljährige Kinder auch ausziehen.

Ausnahmen gelten, wenn das Kind immer wieder Ausbildungen abbricht und selbst mit 25 Jahren keine volle Berufsausbildung vorzuweisen hat.

Nein, kann ich mir nicht denken.

Danke. : ) Neal