Dürfen Eltern Kinder unter 18 rausschmeissen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo.

Nein das dürfen Eltern nicht, da sie bis zu 18 für sie die Verantwortung tragen. Das Jugendamt mit Richter können , wenn es sein muss abändern.
Kindergeld und Unterhalt müssen die Eltern bezahlen bzw. dahin überweisen.

Ja, man darf das Kind rausschmeißen, bekommt dann aber Ärger vom Jugendamt, erhält kein Kindergeld mehr und muss für den Unterhalt aufkommen.

Solange das Kind gut betreut ist z.B. indem man es dem Jugendamt übergibt, verletzt man seine Aufsichts- und Fürsorgepflicht nicht.

 

nur mal so aus Interesse, was ist eine GFS? Das habe ich noch nie gehört...

Ruf einfach mal beim Jugendamt an, sag das ist für die Schule und frage da nach, die können dir alles genau nennen. Quelle ist dann Telefonat mit Jugendamt Mitarbeiter XX am XY.

GFS gleichwertige Feststellung von Schuelerleistungen. Das heißt, man schreibt und hält ein Referat, das dann genauso viel zählt wie eine Klassenarbeit.

GFS wird in BW auch "ganze Familie schafft" genannt, weil ja solche Referate oft mit Hilfe von Familienmitgliedern erstellt werden . (Alternativ Nachhilfeinstitute).

@schlaueKraehe

Lustig, dafür gibt es einen extra Namen? Ich hatte sowas mal in der Oberstufe in einem Fach, weil ich sehr lange krank war.

Das Referat durfte ich aber komplett alleine machen, wie es sich gehört...

Ohne triftigen Grund darf man sein Kind nicht herausschmeissen. Passiert das doch, mischt sich das Jugendamt ein, denn die eltern sind immer noch unterhaltspflichtig und sorgen dafür, dass das Kind in ein Heim kommt, eine Wohngruppe oder Pflegeeltern bekommt.

Dürfen sie nicht weil sie für Minderjährige eine Sorge- und Aufsichtspflicht haben

Nahtürlich dürfen die das.