dürfen eltern ihrem kind unter sieben jahren ein geschenk verweigern

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§ 104 Geschäftsunfähigkeit

Geschäftsunfähig ist: 1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, 2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.

§ 105 BGB Nichtigkeit der Willenserklärung

(1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.

(2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.

§ 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

Ja, das dürfen sie verweigern. Schön sind solche Streitigkeiten innerhalb einer Familie nicht, aber wenn das Geschenk der Tante den Eltern nicht passend erscheint, dann dürfen sie "Nein" sagen.

Ja Eltern dürfen Geschenke etc. bei Minderjährigen ablehnen:

§§107 - 113 BGB ... Wobei §107 BGB schon alles aussagt...

Sehe ich auch so. Allerdings überlege ich, ob das Kind dabei nicht wirklich lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, denn es kostet ihn ja nichts, wenn er was geschenkt bekommt. Und dann würde das Gesetz nicht gelten- und man müsste suchen, welches stattdessen gilt.

@guinan

Dann gibt es kein Gesetz, welches eine Schenkung nicht rechtfertigt. Wenn es den Beschenkten bzw. bei Minderjährigen die Elten nicht belastet, dann gibt es keinen Grund die Schenkung abzulehnen. Ich bin kein Rechtsexperte, aber so seh ich das...

Klar die Kinder können ihre Eltern verklagen.