Dürfen Eltern Hausarrest geben? Ist das nicht Freiheitsberaubung?

21 Antworten

Ja, sie dürfen, aber sie dürfen es nicht übertreiben.

"Hausarrest dient bei Kindern als Strafe. Es wird dem Kind untersagt (außer für den Schulbesuch o.ä.) die elterliche Wohnung zu verlassen. Der Hausarrest als Strafe wird üblicherweise nur für wenige Tage ausgesprochen, nicht selten aber auch für längere Zeiträume wie Wochen oder Monate. Langer Hausarrest gilt heute als eine der schwerwiegendsten Strafen ohne direkte Gewaltanwendung.

Am 2. November 2000 wurde das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Der die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffende Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Nach diesem Gesetz ist Hausarrest in der Erziehung nur insoweit erlaubt, wenn durch kurze Arrestzeiten keine seelische Gewalt verursacht wird oder ein Zustand eintritt, der die körperliche Verfassung des Kindes in irgendeiner Art und Weise beeinträchtigt. Ein Fernhalten schulpflichtiger Kinder vom Unterricht ist ebenfalls gesetzwidrig."

http://de.wikipedia.org/wiki/Hausarrest

Ja, sie sind die Erziehungsberechtigten und dürfen erzieherisch auf Dich einwirken. Wenn Du es mit Reden nicht begreifst, musst Du eben in Dein Zimmer gebannt werden, dass Du genügend Zeit zum Nachdenken hast.

Freiheitsberaubung ist es auf keinen Fall. Weil sie Dir nicht Deine Freiheit rauben, sondern Dich nur vorübergehend örtlich einschränken.

Denk mal selbst darüber nach, wie Du das wieder auf die Reihe bekommst. Zeit genug hast Du ja.

Und ich würde Dir auch noch den Computer verbieten.

Klar dürfen die das - es ist eine Erziehungsmethode und die hatte sicherlich auch ihren Grund. Es kann doch nicht sein, dass ihr Euch alles erlaubt, aber die Konsequenzen wollt ihr nicht tragen!!!

Das fällt unter erzieherische Maßnahmen, solange Du nicht volljährig bist.

ja sie dürfen,es dient deiner Erziehung.