Dürfen Eltern entscheiden ob man Ausbildung oder Schule macht?
Ich brauche hier Mal Anwälte...metaphorisch gemeint. Ich fauler Sack habe immer nur rumgesessen und gesagt: Ja, dieses Jahr mache ich in der Schule was...Tat ich nie. Ich bin endlich aufgewacht, allerdings erst zu beginn des 2. Halbjahres der 10. Klasse auf der Realschule. Meine Noten sind echt Müll habe dennoch einem Schnitt von 3,7 (den ich ja auch noch verbessern kann) was mir auch ermöglicht auf die Handelsschule zu gehen, da ich gerne Ausbildung zum Juwelier machen möchte. Jetzt kam mein * von Vater und meint ich soll mir jetzt einen Ausbildungsplatz suchen und mit ihm lässt sich gar nicht mehr reden auf Grund dessen das ich immer geredet habe das ich was mache...jetzt glaubt mir keiner mehr...verstehe ich vollkommen in meiner Situation dennoch habe ich ja den Schnitt für die Handelsschule was auch einem Juwelier sehr angesehen wird!
Zu dem habe ich so eine #^%!!!! Stiefmutter, da meine geliebte Mutter gestorben ist, und diese !!!%#$beeinflusst ihn extrem zu meinem
Nachteil! Was er nicht merkt (Psychisches Verhalten: kenn mich da aus)
Zu dem bin ich 16 (was noch wichtig wäre)
Jetzt ist die Frage: Was darf mein Vater?
Darf er das Entscheiden? Dürfte er mich von Zuhause rauswerfen(klar darf er das aber naja mal gucken)
Wenn ich die Möglichkeit habe und es machen kann...darf er doch nicht entscheiden und mich zwingen einen Ausbildung zu machen?
5 Antworten
Nein dürfen die nicht entscheiden .. Aber meistens müssen sie ja Einverständnis. Dafür abgeben das sie einverstanden sind das du dahin gehst .. Also widerspricht sich mal wieder alles in Deutschland
Stimmt, jetzt wo du es sagst... Ja ohne Witz, ich liebe diesen Staat...
Naja... einen 3,7er Schnitt im Halbjahr wirst du bis Ende des Schuljahres vielleicht um eine halbe Note hochbekommen... Hast es dir also selber zuzuschreiben. Und ja, die Eltern haben bei der Schulbildung des Nachwuchses mitzureden.
Sie können einen aber nicht zwingen etwas zu machen, was er nicht möchte.
Er darf dich nicht zwingen einen Ausbildungsplatz zu nehmen, er kann dir aber natürlich damit drohen dich rauszuwerfen. Ja, keine so tolle Situation...
LG Florian
Danke! Mmh ja ansonsten ziehe ich zu meinen Oma&Opa dann komme ich immerhin von meiner drecks Stiefmutter und ihrer ultra dummen Tochter weg...
Oh stimmt, daran hatte ich gar nicht gedacht uuuupps. :D
Naja, sie können dir das Leben bei dir trotzdem unangenehm gestalten wenn sie das möchten :/
Grundsätzlich darf dein Vater das entscheiden. Das wird ihm jedoch nicht viel helfen, denn wie will er dich zwingen. Ansonsten steht deine Argumentation auf ziemlich wackeligen Füssen, das es eine Ausbildung zum Juwelier nicht gibt und ein zum Einzelhandelskaufmann nicht wirklich einen Handelsschulabschluss erfordert.
Nein, du hast das Recht auf Bildung und deine Eltern haben die Pflicht dich dabei zu unterstützen. Zum nachlesen: http://www.kinderrechtskonvention.info/recht-auf-bildung-recht-auf-schule-3620/
Danke! Das lege ich meinem Vater vor! Mal gucken ob er mich rauswirft haha...ha...Auf jeden Fall danke!
Kein Problem, gern :) Btw: Ich glaube nicht, dass er sich strafbar machen will, indem er seine Fürsorgepflicht vernachlässigt.
Wen interessiert schlussendlich, was in dieser Konvention steht?
Auf die schnelle alle Grundgesetze durchlesen ging halt nicht, das war einer der Treffer bei Google. Aber da ich sowas überhaupt nicht leiden kann, wenn Eltern versuchen die Persönlichkeitsentfaltung ihrer Kinder zu verhindern und Vorschriften statt Vorschläge machen, helfe ich da gern weiter. Wenn es sein muss auch mit Tipps welches Gesetz mit dem dazugehörigen Paragraph in dem Fall greift. Bräuchte nur kurz meinen Anwalt fragen.
Das Blöde ist nur, dass das Gesetz dem Vater Recht gibt. Insofern sind wir uns bzgl der Perönlichkeitsentfaltung zwar einig, das hilft dem Fragetseller aber leider nicht.
wir werden sehen
Was werden wir sehen? Du kennst die Rechtslage nicht, ich schon. Was gibt es da zu sehen?
Bist du Anwalt oder was? Dann schreib hier bitte auch genau auf, wo man das nachlesen kann!
§§1626 ff. BGB
Sie können ihn mit 16 Jahren nicht einfach so rauswerfen und erwarten, dass es sich dann selbst finanziert.