Dürfen Einzahlungen auf einen alten Bausparvertrag mit 4% Sparzins verweigert werden?
Ich habe eine Frage bezüglich meines Bausparvertrages aus dem Jahre 1991.
Wollte meinen Bausparvertrag, der einen sehr hohen Sparzins (4%) hat und aus dem Jahre 1991 stammt, wieder mit einer Einzahlung beginnen. Daraufhin hat mir mein Sachbearbeiter aber gesagt, dass die Bausparkasse keine Einzahlungen auf solche Verträge akzeptiert. Lediglich 512 Euro dürfen im Jahr noch einbezahlt werden, damit man die Wohnbauprämie für das laufenden Jahr bekommt.
Ist das zulässig? Entspricht das wirklich der Wahrheit? Oder sagen die das nur, damit sie die hohen Zinsen, die man heute noch nicht mal mehr bei eienr Festgeldanlage bekommt, nicht zahlen müssen. Immerhin hat man einen Vertrag abgeschlossen mit den damals güötigen AGBs. In den neuen Verträgen steht natürlich so eine Klausel jetzt drin, damit sie Einzahlungen auch ablehnen können.
Hatte jemand schon einmal das gleiche Problem oder könnt ihr mir dazu irgendetwas anderes nützliches sagen.?
Wäre nett. Vielen Dank. BEA
5 Antworten
Da muß Du Dir mal die genauen Bedingungen anschauen. Ich habe einen ganz neuen abgeschlossen (Alte Leipziger). Da bekomme ich auch 4 % wenn ich später auf das Bauspardarlehen verzichte. Es heißt aber: maximal für 8 Jahre 4 %. Habe auch noch einen bei Wüstenrot laufen. Da gibt es später 3,75 %. Da steht aber nichts von einer Befristung.
Es kommt auf die Bedingungen des Bausparvertrages an. Normalerweise dürfen Bausparkassen (auch wenn sie es versuchen) keine Einzahlungen auf diese höher verzinsten Verträge ablehnen, wenn a) die vereinbarte Bausparsumme noch nicht erreicht ist und b)diese Einzahlungen so auch damals bei Vertragsabschluss vereinbart wurden. Falls das bei Dir nicht der Fall ist, also Du jetzt lange nichts gespart hast, und jetzt auf einmal mit neuen Einzahlungen kommen willst, dann könnte die Bausparkasse mit Recht ablehnen. Falls Du Dich aber innerhalb der 1991 vereinbarten Vertragsbedingungen bewegst, dürfen sie nicht ablehnen. Dazu gab es nun auch schon diverse Entscheidungen der Ombudsfrau des Verbandes der privaten Bausparkassen.
Wandle den BSV in einen normalen Sparvertrag um, bzw. löse ihn auf und lege ihn bei einer anderen Bank als Tagesgeld an. Dort bekommst Du auf jeden Fall höhere Zinsen. Geh keinen Streit mit der Bank ein, sondern sage Ihnen: Bitte, wenn Sie mein Geld nicht wollen...
4 % Zinsen gibt es auf keinem Tagesgeld-Konto.
In den meisten Bausparbedingungen steht, dass Sonderzahlungen zurückgewiesen werden können. Schau mal in deinen Bedingungen nach. Wenn die Bausparsumme allerdings erreicht wurde, ist nichts mehr zu machen. Im Normalfall kannst du den Regelsparbeitrag (steht ebenfalls in den Bedingungen) und vwl einzahlen bis zur Bausparsumme. Höhere Einzahlungen werden von fast allen Bausparkassen zurückgewiesen. Aber es gibt heute immer noch - wie lange noch, weiß ich nicht, Bausparverträge mit 4 % Guthabenszins bei Darlehensverzicht! Lass den alten, wenn er voll ist, so lange liegen, bis du ihn brauchst, (und lass dir von deinem Vertreter nicht erzählen, dass das nicht geht!)und wenn du weiterhin eine Geldanlage mit 4 % auch für die Zukunft suchst, schau mal auf www.bausparvergleich-direkt.de
Meiner Meinung nach müssen die den Vertrag weiterführen, egal wie alt dieser ist. Man kann auch länger mit den Einzahlungen in den Bausparvertrag aufhören und ihn dann wieder fortsetzen. Auch sind die Beträge, die man jährlich einzahlen muss nicht festgesetzt. Bei mir hat die Bausparkasse mich zu einem neuen Vertrag oder zur einer Aufstockung der Bausparsumme versucht zu bewegen. Darauf bin ich nicht eingegangen, denn es hatte nur zum Ziel wieder Abschlußprovisionen zu kassieren. Auch wenn der Bausparvertrag schon zuteilungsreif ist, dann kann man ihn weiter einzahlen.(überzahlen) Auch wenn die Bausparkasse Dich dann regelmäßig darauf hinweist. - Man muss doch nicht das Bauspardarlehn in Anspruch nehmen!
Wenn man Geld über hat, kann man auch Miteigentumsanteile von Baugenossenschaften erwerben. Für diese erhält man auch die Wohnungsbauprämie.