dürfen die eltern ihrem sohn der volljährig ist die briefe öffnen?

15 Antworten

Nein und wenn man es genau nimmt, machen sie sich strafbar.

§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses

(1) Wer unbefugt

  1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder

  2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

Kennst du eine Lösung, wie man gegen Eltern vorgehen kann, die dies tun? Ein Anwalt und Unterlassungsklage ist für einen Minderjährigen ja nicht drin.

nein, aber unterumständen einfacher, wenn du zustimmst. Ich selbst habe z.B. bei meiner Mutter noch einen Nebenwohnsitz und dort kommt auch noch Post an. Der einfachkeithalber (damit diese nicht so lange liegenbleibt) macht meine Mutter diese auf. Aber wenn du das nicht möchtest, gibt es das Briefgeheimnis, was es verbitet fremde Post zu öffnen. (Es ist meines wissens im übrigen irrelevant ob volljährig oder nicht, das Briefgeheimnis gilt auch für einen minderjährigen)

Lt. Gesetz nicht - aber es ist natürlich alles eine Frage der Absprache. Ich mache hier zuhause alles an Post auf, was reinkommt - bisher hat mein Mann sich auch noch nicht beschwert!

nein,eigentlich nicht. Es besteht immer noch ein Briefgeheimnis. Solange er dazu nichts sagt und damit einverstanden ist, warum nicht?

Nein = Verletzung des Briefgeheimis - ausgenommen sind Postkarten.