dürfen deutsche polizisten einen ausländer verhaften?

11 Antworten

"Ja, ja krasse land alter, kannst du machen was willst du, bullen dürfen dich nicht anrühren." Wunschtraum oder einfach nur eine blöde Frage ? Wirf mal in Singapur eine Kippe oder einen Kaugummi auf die Straße und Du wirst dabei erwischt. Du wirst Deines Lebens nicht mehr froh. Für eine vermeintliche Bagatelle. In Thailand wirst Du schon für geringe Mengen Drogen gehenkt. Ohne Ansehen und Nationalität der Person. Beispiele gibt es mehr als genug. Auf der ganzen Welt. Die Staatsmacht, vertreten durch Polizeiorgane, geht mit aller Konsequenz gegen Leute vor, die sich nicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Land verhalten. Das ist doch nur legitim! Warum darf das nun der deutsche Polizist nicht bzw. wird seine Kompetenz in Frage gestellt? Die Nationalität wird meist erst nach der Festsetzung festgestellt. Und die sollen dann vielleicht sagen: Oh, tut uns leid. Die 80 jährige Frau, der sie gerade die Handtasche entrissen hatten, ist zwar bei dem Sturz gestorben. Aber was solls, sie sind ja Ausländer. Da drücken wir mal ein Auge zu. Klar dürfen sie jeden verhaften, der sich nicht Gesetzeskonform verhält. Und nach Prüfung der Umstände entsprechend weiter verfahren. Wie in jedem anderen Land der Welt auch.

Solange sich der ausländische Mitbürger auf deutschen Hohietsgebiet befindet, dann ja. Auf Basis eines richterlichen Haftbefehls oder als vorläufige Festnahme wenn z.B. Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht.

Vorläufige Festnahmen sind freiheitsentziehende Maßnahmen und durch einen Richter zu bestätigen.

primusvonquack  12.02.2010, 10:48

Eine vorläufige Festnahme braucht nicht durch einen Richter bestätigt werden.

Sunny7777  12.02.2010, 10:59
@primusvonquack

Für den Fall, dass aus "vorläufig" mehr werden soll, dann ja. Und genau so war es gemeint.

Polizisten dürfen in Deutschland niemanden verhaften, sie dürfen nur Personen festnehmen. Einen Haftbefehl stellt ein Richter aus. Der hält sich an unser Grundgesetz.

Eifelmensch  12.02.2010, 08:49

Die Polizei etwa nicht? tztz

primusvonquack  12.02.2010, 10:42
@Eifelmensch

Natürlich hält sich auch die Polizei an das Grundgesetz. Nochmal unmissverständlich: Der Haftrichter hält sich bei der Ausstellung des Haftbefehles an das Grundgesetz, ebenso wie die Polizei bei dessen Vollstreckung.

Verhaften dürfen Polizisten nur Personen für die sie einen Haftbefehl haben. Den Haftbefehl schreiben die Polizisten nicht selber, sondern ein Gericht.

Polizisten können ohne Haftbefehl nur vorläufig festnehmen. (Brauchen dafür aber gute Gründe.)

Das hat mit den Begriffen "Ausländer" und "Inländer" nichts zu tun.

Reiswaffel87  12.02.2010, 00:22

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Vielleicht wirds ja die "hilfreichste Antwort". * zum Fragesteller schiel *

primusvonquack  12.02.2010, 00:29

Danke heinmueck!

marcopolo79  12.02.2010, 08:12

dem ist einiges hinzuzufügen. denn die polizei darf sehr wohl ohne haftbefehl festnehmen. etwa von polizeiliche maßnahme gestört werden (§ 164 stpo). zudem kann eine festnahme erfolgen, wenn ein straftäter bei begehung der tat angetroffen wird. es geht also sehr wohl ohne haftbefehl.

primusvonquack  12.02.2010, 10:40
@marcopolo79

Lieber marcopolo79, es wäre sehr hilfreich Kommentare zu schreiben. die sich auf die Frage beziehen. Dass die Polizei eine Festnahme durchführen darf ist wohl jedem klar, hier geht es um den Begriff Verhaftung, nicht um die von dir erwähnte Festnahme.

primusvonquack  12.02.2010, 10:47
@primusvonquack

Jeder Polizist in Deutschland sagt nicht "Sie sind verhaftet", sondern "Sie sind festgenommen, weil gegen sie ein Haftbefehl vorliegt".

heinmueck  12.02.2010, 16:22
@marcopolo79

Hallo marcopolo79,

lies nochmal meine Antwort. Dort steht nichts von dem, was du unterstellst. Wenn du dein Jurastudium abgeschlossen haben wirst, wirst du auch genau lesen müssen.

Solange derjenige keinen Diplomatenpass oder dergleichen hat, schon. Ansonsten kann derjenige dem Polizisten frech grinsend den Doperauch entgegenpusten und der Kollege in grün kann nur freundlich zurückgrinsen.

Sunny7777  12.02.2010, 00:29

Polizisten sind nun blau. Also ich meine die Farbe der Uniform :D

DTA316  12.02.2010, 00:51
@Sunny7777

Nicht in Bayern :) Aber du hast recht, das kann man so jetzt nicht mehr sagen :)

primusvonquack  12.02.2010, 10:54
@DTA316

Woher hast du diese "Weiheit", DTA316? Im übrigen trifft das sogar zu, wenn eine andere Person den Joint festhält, begeht der Raucher keinerlei strafbare Handlung, egal ob er Deutscher oder "Ausländer" ist. Was willst du damit erreichen, wenn du hier den Eindruck erweckst dass nicht deutsche Mitbürger in einem rechtsfreien Raum leben?