Dürfen Behörden den, bei telefonisch gemachten Anzeigen, genannten Namen weitergeben?

4 Antworten

Ich versuche das auch gerade heraus zu finden. Wenn bei uns jemand schlechte Tierhaltung oder Tierquälerei meldet, gibt unser Veterinäramt auf Verlangen des Tierhalters immer Namen und gerade aktuell auch Adresse des Anzeigenden weiter. Angeblich hat der Täter einen Anspruch darauf, spätestens bei Akteneinsicht beim Amtstierarzt auch ohne Gericht. Ich frage mich auch, ob das rechtens ist und nach welchem Gesetz. Wenn ich was heraus bekomme, schreibe ich es hier.

Grundsätzlich wird nach Personalien gefragt in einem solchen Fall. Schließlich muss in einem möglichen Verfahren oder Prozess der Zeuge eine Aussage machen.

Das gehört zum rechtsstaatlichen Verfahren dazu.

Anonyme Anzeigen werden meist nicht oder sehr sensibel bearbeitet, es sei denn es handelt sich um größere Tatbestände.

Schließlich muss gewährleistet sein dass der Angezeigte auch nachvollziehen kann, welche Vorwürfe ihm gemacht werden und wer sie erhebt.

Anrufe bei der Polizei werden eh aufgenommen, man kann sich den Namen danach also problemlos nochmal anhören. Sollte der Beschuldigte via Anwalt Akteneinsicht verlangen, dann wird er daraus auch erkennen, wer ihn "angeschwärzt" hat

O.K., Polizei ist ja immer noch was spezielles. Aber wie ist das so mit anderen Behörden, z.b. Einwohnermeldeamt, Amt für Denkmalpflege, Arbeitsagentur, etc. würden solche Stellen überhaupt angeben, dass sie auf Grund eines Anrufes handeln?

Gruß Alex

PS: Aber jetzt auch nochmal zur Polizei: Fällt das dann nicht auch schon unter sowas wie "Zeugenschutz"? Ich mein, im Fehrnsehen werden die Namen ja auch immer "weggepiepst", oder Gesichter unkenntlich gemacht. Und das nicht umbedingt nur von den Beschuldigten... evtl. um perönliche Racheakte zu verhindern.

In der Regel vermeiden Behörden das. Aber du kannst natürlich auch darauf hinweisen, dass du das nicht möchest.