Dürfen Beamte vom Zoll einfach so mein Auto durchsuchen?

12 Antworten

Aber sicher dürfen die das!

Stell Dir doch die Frage mal als Otto-normal-Bürger, im Zusammenhang mit terroristischen Sprengstofftransporten! Da ist es mir aber absolut lieber, wenn sowas gleich kontrolliert werden darf und nicht erst einen aufwändigen bürokratischen Weg gehen muss!

Diese Befugnis dient uns allen auch zum Schutz! Und wenn man sich nix vorzuwerfen hat, dann hat man doch auch nix zu befürchten!

Gute Fahrt und immer sichere Veranstaltungen!

Ja, das ist schon klar. Aber es hat eben einfach wahnsinnig genervt. Wir sind extra so früh losgefahren, um einen guten Platz zu bekommen. Und dann verschenkt man 2 Stunden damit, wo man denkt: Die könnten jetzt jemand andres durchsuchen, bei dem sie mehr Glück hätten.

@MICHAxyz

Sicher! Und ich kann auch Deinen Ärger sehr gut nachvollziehen!

Aber versetze Dich auch mal in die Situation von diesen Menschen! Wer sagt denen denn, dass es sich hier lohnt und da nicht? Es steht doch keinem auf der Stirn, ob er lieb ist oder gar ein extrem Krimineller ist!

Du meinst, Du hast Deine Zeit vergeudet. Denk aber auch mal drüber nach, wenn Du zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen wärst und es für Dich keine "Zeit danach" mehr geben würde.......

In unserer Zeit sind diese Kontrollen leider oft schon überlebenswichtig und da sollte man einfach mit Verständnis drauf reagieren. Es dient zum Schutz aller!

Pass gut auf Dich auf!

Das Zauberwort heißt "grenznaher Bereich".

Für den Rest... Nun, ich sage mal, wenn ihr alles mitmacht, was man von euch verlangt, und nicht darauf besteht, die Gründe zu erfahren (die oft nicht mal gegeben sind), dann dürfen die das natürlich, weil ihr sie ja quasi einladet.

Ansonsten dürfen sie in den meisten Ländern, Thüringen eingeschlossen, verdachtsunabhängig Menschen kontrollieren. Das schließt aber nur eine Personalienfeststellung und, ggf., die normale Verkehrskontrolle (Warndreieck&Co.) ein. Für alles andere brauchen sie Gründe - oder eben das Einverständnis der Betroffenen.

ich bin mir ziemlich sicher das sie es dürfen,weil es ja zur Sicherheit gehört (auch wenn es alles negativ ist),ich kann auch falsch liegen aber wäre für mich jetzt mal so logisch ;)

Wart ihr denn im "Grenznahen Bereich"? Dann dürfen die das einfach so, das ist ihr Job. Falls nicht könnte das unverhältnissmäßig gewesen sein. Man kann sich bei sowas beschweren, aber die Erfahrung zeigt, das es eh keine Auswirkungen hat...

Ja, war Grenznaher Bereich. Wie wäre die Sachlage, wenn es Polizeibeamte gewesen wären und nicht der Zoll?

Dann wäre die Durchsuchung in diesem Fall rechtswidrig.

@daybreak

Danke, das hab ich mir gedacht, aber es nicht sicher gewußt.

Was euch betrifft gilt wohl Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) und hier § 10 Zollamtliche Überwachung insbesondere Satz (2). http://www.gesetze-im-internet.de/zollvg/__10.html

Wenn ein Festival ist kann man wohl von zeitlich und örtlich begrenzt reden. Wobei 30 min entfernt m.M. nach schon deutlich großzügig ausgelegt ist.