Dürfen Beamte (Sicherheit,Notfall,Medizin) fasten, oder gibts ,,Eingrenzungen,,?

5 Antworten

Ja, solange es die Einsatzfähigkeit nicht beeinträchtigt. Problematisch wird dies allerdings auch im Zusammenhang mit den Grundrechten "freie Entfaltung der Persönlichkeit" und "Religionsausübung", demnach, darf eigentlich jeder der möchte auch fasten. Es kommt auf das Beamtenrecht des jeweiligen Bundeslandes darauf an und natürlich darauf, ob es sich überhaupt um einen Beamten handelt, medizinisches Personal ist zum Beispiel nicht verbeamtet, Ausnahme, für die Berufsfeuerwehr oder für die Polizei tätig. Ist man nicht verbeamtet, dann spielt auch das Beamtenrecht keine Rolle. Mfg.

Wäre das nicht gegen die Religionsfreiheit?

Ich kann nur für Soldaten sprechen. Dort gibt es die Pflicht zur Gesunderhaltung, die jeden Soldaten verpflichtet, sich gesund zu halten und Schäden von der eigenen Gesundheit so gut wie möglich abzuhalten. Das Problem ist aber, und das herrscht seit Jahren: Inwieweit sind solche Pflichten mit der Religionsfreiheit kompatibel? Daher reduziert man bei Menschen, die Fasten, die Belastungen in dem Zeitraum, in dem gefastet wird.

Grundsatz ist, wie du schon gesagt hast:

FASTE NICHT WENN ES DEINE ARBEITSLEISTUNG BEEINTRÄCHTIGT

Das sagt alles. Wenn du es schaffst, ordentlich zu arbeiten, obwohl du fastest, ist alles in Ordnung. Das ist dann deine Privatsache.

Man darf letztendlich alles tun und lassen was man will... solange man gewährleistet, dass man zur Dienstzeit voll einsatzfähig ist. Theoretisch dürftest du auch am Tag vor der Frühschicht saufen gehen, wenn du gewährleisten könntest, dass du zu Beginn der Frühschicht ausgeschlafen bist und 0,0 Promille hast.