Dürfen Beamte jemanden so lange beschatten wie sie wollen?

5 Antworten

Wenn sie vorhaben, ihn zu stoppen, sollten sie es unverzüglich machen. Bleiben sie hinter ihm um dessen Owis zu "sammeln" ist das nicht zulässig. Jemand der konsequent Regeln missachtet, stellt eine Gefahr dar, die abzuwehren ist.

Das ist nicht gesetzlich geregelt, da es sich bei deinem Beispiel nicht um eine Observation handelt.

nun, wenn bei jedem ersten Verstoß schon angehalten würde hätten sie viel zu tun. Ich denke mal, sie wollen feststellen ob es ein notorischer Fahrsünder ist oder nur mal ausversehen passiert. Und Notorische sollte man auch aus dem Verkehr ziehen.

es ist egal ob er es eilig hat.

geschwindigkeitsbegrenzungen gelten immer.

Erst einmal muss der Fahrer durch sein Verhalten die Aufmerksamkeit der Beamten erregen. Dann werden die Beamten ihn eine Zeit lang beobachten, was er da eigentlich macht um den Sachverhalt besser einschätzen zu können. Wenn das was der Fahrer macht gefährlich wird, wird er sofort aus dem Verkehr gezogen. Ansonsten werden die Beamten nach einer angemessenen Zeit entscheiden, ob sie den Vorgang offiziell machen wollen und ihm in diesem Fall einen mit der Kelle verpassen.