Dürfen Hartz4 Empfänger ein Auto und das Vermögen von 7500,-€ besitzen?

4 Antworten

Nicht nur Erwachsene dürfen Vermögen haben auch Kinder,nur muss das Vermögen dann auf einem eigenen Konto oder Sparbuch sein !

Das Schonvermögen beträgt min.3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,allgemein gilt,pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.

Also für jeden der in der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) lebt.

Ein KFZ - ist dann angemessen,wenn es den Zeitwert von bis zu 7500 € nicht übersteigt.

Es darf dann jedes Mitglied der BG - ( ab 15 Jahren ) ein KFZ - bis zu 7500 € besitzen,weil man ab 15 im SGB - ll als arbeitsfähige Person gilt und man dann theoretisch auch einen Antrag auf ALG - 2 stellen kann,zuvor bekommen die Eltern für das Kind Sozialgeld.

Dieses KFZ - ist privilegiertes Vermögen,wird also nicht auf die Ersparnisse angerechnet,genauso wie eine selber bewohnte angemessene Immobilie.

Jeder hat einen Vermögensfreibetrag von 150,00 € je Lebensjahr Mindestens jedoch 3.100 €.

Ein KFZ bis zum Wert von 7.500 € das auch zur Mobilität benötigt wird, gilt als "Schonvermögen" das nicht verwertet werden muss.

Natürlich müssen die laufenden Kosten aus dem Regelsatz getragen werden


Das muss nicht zur Mobilität benötigt werden !

@isomatte

deswegen steht da ja "auch"

@DerHans

Wenn ich deinen Satz lese und da steht ,,wenn es auch zur Mobilität benötigt wird,ist es Schonvermögen " !

Dann gehe ich als Leser davon aus,dass es kein Schonvermögen ist,wenn es NICHT zur Mobilität benötigt wird und ggf.Verwertet werden muss.

Außerdem ist ein angemessenes KFZ - kein Schonvermögen,sondern privilegiertes Vermögen.

Das bedeutet,dass es nicht auf die Grenze des Schonvermögens angerechnet wird,genauso wie eine selber bewohnte angemessene Immobilie.

das wird das Amt schon ermitteln und dem ALG 2 Empfänger mitteilen.