duales Polizei Studium - Wartesemester möglich?

3 Antworten

wartesemester gibt es bei polizei nicht dein schnitt reicht eh nicht aus häng ein jahr dran und verbessere dich ODER geheim tipp das sag ich nur dir bewirb dich noch in anderen bundesländern

Das „duales Studium“ ist eigentlich die Laufbahnausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Baden-Würtemberg. Da gibt es keinen NC, oder soetwas in der Art.
Es wird ein Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt, in wessen Verlauf die Noten der Hochschulzugangsberechtigung keine Bedeutung mehr haben. Diese sind nur für die Zulassung zum Auswahlverfahren relevant. Es kann gut sein, dass du trotz der gemäß Ausschreibung zu schlechten Noten zum schriftlichen Auswahlverfahren zugelassen wirst.
Du brauchst allerdings noch den praktischen Teil der Fachhochschulreife, das ist nämlich ein KO-Kriterium, da ein Zugang zum gehobenen Dienst sonst nicht möglich ist.

AsheMid 
Fragesteller
 01.07.2016, 20:38

tatsächlich? auf der offiziellen Seite der BW Polizei stand da aber ganz klar ein Schnitt von 3,0 ist Voraussetzung für den gD. ...
Danke für den Tipp, falls es doch nichts wird wie sieht es mit Wartesemestern aus? Funktioniert das?
Danke und LG

SmartTim98  01.07.2016, 20:42
@AsheMid

Ja, es ist Bewerbungsvoraussetzung, aber es kommt bei einigen Behörden vor, dass man unbedingt alle Plätze für das schriftliche Auswahlverfahren vergeben will, weshalb man auch mit schlechteren Noten eingeladen werden könnte.  

Wartesemester gibt es nicht, da Stellenausschreibungen des Beamtentums auf vollkommen anderen Grundlagen basieren, als die Studienplatzvergabe an öffentlichen Hochschulen. 

AsheMid 
Fragesteller
 01.07.2016, 20:45
@SmartTim98

Danke, genau die Antwort habe ich gebraucht.
Dann hab ich da endlich mal Klarheit.

Darauf habe ich dir schon geantwortet. NEIN - Wartesemester gibt es hier nicht.

Wenn du im Herbst 2017 beginnen willst, musst du dich eh JETZT bewerben. Das habe ich dir aber auch schon erklärt.

FRISTEN

Bewerbungen für den Gehobenen Dienst bis jeweils 30.9. für die Einstellung zum 01.07. des Folgejahres.

Bewerbungen für den Mittleren Dienst jeweils bis 15.05 für den 01.03. des Fj und 15.11. für den 01.09. des Fj.

Du bewirbst dich nur für EINEN dieser Einstellungstermine. Wenn du das EAV nicht bestehst, musst du dich neu bewerben.

Gruß S.