dsl anschluss mieter

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Selbstverständlich darf der Vater bei der Telekom den Anschluss für seine Tochter auf seinen Namen und seine Kosten beantragen. Das geht den Verm. überhaupt nix an. Die dafür vorgesehenen Vordrucke der Telekom sehen das auch so vor, bzw. räumen diese Möglichkeit ein.

Sollte hier bereits eine TAE Dose in der Wohnung sein, bedarf es ja nur der Freischaltung bei der Telekom und nicht irgendwelcher Veränderung des Anschlusses im Haus.

Ist die TAE-Dose im Hausverteiler abgeklemmt, muss sie nur wieder angeklemmt werden, mehr ist da nicht. Das darf der V. nicht verwehren, wo kämen wir denn hin, wenn er das dürfte?

Du hättest es eh besser unter ihrem Namen gemacht (wegen evtl. Einträge in Telefonbüchern). Änderung später ist sehr schwierig. Hättest ja trotzdem Deine Bankverbindung angeben können, mit Deinem Namen.

änderung geht erst wenn ich 24h lang nach dem dsl anschluss bekommen habe xD laut vodafon ^^

Der Vermieter handelt völlig korrekt! - Sie sollten mal schafr über die Konsequenzen Ihres Handelns nachdenken!

ich versuche auch mal über deine Antwort nachzudenken, komme aber überhaupt nicht drauf, welche skurrilen Gedanken dich darauf bringen, dass der TE über die Konsequenzen einmal nachdenken sollte und warum der Vermieter völlig korrekt handelt.

@helmutgerke

Der Vermieter hat mit Verträgen, die unbefugte Drittte hinsichtlich der Nutzung oder Zuganges zu seinem Eigentum abschließen, nichts zu tun! Soweit Sie sich kostenmäßig darüber hinaus "für Dritte aus dem Fenster hängen" ist das Ihr ureigenstes Risiko!

So schwer war das nun auch wieder nicht zu begreifen! Skuril ist insoweit allenfgalls Ihr Kommentar!?! - Ich wünsche Ihnen, dass es nicht nur beim Nachdenkversuch endet!
@schelm1

noch einmal ganz langsam von vorne

@Klausfix äußerte, einen DSL Anschluss für die Wohnung der Freundin auf seinen Namen abzuschließen. Das Problem ist allerdings das der Vermieter untersagt, weil er nicht Mieter der Wohnung sei.

@schelm1, sind wir uns nun darüber einig, dass ich die eingestellte Frage richtig inhaltlich wiedergebe?

Als Antwort äußerst du nun dazu, dass der Vermieter korrekt handelte und der Klausfix mal scharf über sein Handeln nachdenken sollte.

Diesen (Entschuldigung) Nonsens verstand ich wahrhaftig nach hackte nach und nu schreibt @schelm1;

Der Vermieter hat mit Verträgen, die unbefugte Dritte hinsichtlich der Nutzung oder Zuganges zu seinem Eigentum abschließen, nichts zu tun!

Bester @schelm1 das ist das mein Reden, der Vermieter hat damit überhaupt nichts am Hut.

Ein Schelm, wer Arges dabei denkt ... . Im Ernst, di liegst da völlig daneben. Das Ganze geht den Vermieter absolut nichts an.

Rein theoretisch darfst du das. Du musst der Telekom aber sagen, dass deine eigentliche Adresse XXXXX ist und der Anschluss aber nach YYYY soll...

Der Vermieter darf, wenn du das alles richtig angegeben hast, aber eigentlich nichts dagegen sagen.... kenn mich da aber nicht 100%ig aus, deshalb solltest du eher beim Mieterschutz anfragen.

ja so hab ich es auch so gemacht aber der vermieter meinte es geht so nicht ...... ja wie ist es dann wenn eine tochter studiert und internet nicht zahlen kann und es dann der vater zahlt muss ja dann auch gehen oder ? ^^

@Klaufix

was der Vermieter meint, sagt oder was auch immer - interessiert überhaupt nicht.

Sicherlich wäre es die "elegantere" Lösung gewesen, der Vertrag liefe auf den Namen deiner Freundin und du deine Bankdaten lediglich zur Zahlungsregulierung angegeben hättest.

Aber auch so wie nun der Weg beschritten, funktioniert es. Du bist nun halt Vertragspartner der Telekom und hast lediglich eine abweichend von deiner Wohnanschrift eine Standortadresse vereinbart.

Das ist völlig legal und bei der Telekom "Alltagsgeschäft".

Dem Vermieter hat hier überhaupt nichts zu interessieren, er muss auch die Telekom an den im Haus befindlichen T-Verteiler lassen.

Setze dich mit dem Telekom Kundendienst 0800 33 01000 in Verbindung, erzähle von der Problematik und bitte um Bereitstellung der Leistung gemäß deines Autrages.

@helmutgerke

Super Antwort helmutgerke, hätte es nicht besser formulieren können.

Nichts ist hier mit "sagen", das alles passiert schriftlich mit extra dafür vorgesehenen Antragsformularen.

ja, klar.

denn du hast urkundenfälschung begangen.......

Wo hat er denn bitte Urkundenfälschung begangen??

@kleineraffe9

wenn er einen vertrag abschliesst und eine falsche anschrift angibt ist das m. E. urkundenfälschung, weil der vertrag somit unter falschen voraussetzungen geschlossen wurde.

@Chimaer

ja wie ist es dann wenn eine tochter studiert und internet nicht zahlen kann und es dann der vater zahlt muss ja dann auch gehen oder ? ^^

@Klaufix

über hätte/wäre/wenn diskutieren wir hier aber nicht..............

@Chimaer

über hätte/wäre/wenn diskutieren wir hier aber nicht.....

@Chimaer, dass glaube ich dir gerne – aber hier bei gutefrage.net sollte auch nicht Nonsens verbreitet werden. Würde dir empfehlen, die Richtlinien durchzulesen, aber dazu hast du ja offenbar keine Zeit, denn wer hier innerhalb einer Stunde über 30 (larifari) Antworten einstellt beabsichtigt m. E. nur eins; PUNKTE sammeln.

@Klaufix

Was hat das mit dem Vermieter zu tun? NICHTS!

du hast urkundenfälschung begangen

was bitte ist denn bei einem abweichenden Vertragsstandort eine Urkundenfälschung?

Unsinn!