Drogentests Jugendamt, angebliche Kindeswohlgefärdung?

5 Antworten

Hallo, Lizzy1306, Deine Freundin sollte recherchieren, wo "diese liebe Nachbarin", die hier immer wieder Anzeigen erstattet, beschäftigt ist. Oder vielleicht sind auch Familienmitglieder oder Bekannte der "lieben Nachbarin" in einem entsprechenden Bereich beschäftigt und verschaf-fen den Ämtern Arbeit. Ist alles schon dagewesen und die Kinder waren plötzlich weg. Und der Hinweis mit dem Jugendamt zu koopieren ist schon mal gut. Zu den Gesprächen bzw. Terminen oder bei den Besuchen vom Jugendamt zu Hause, würde ich gucken, dass eine Vertrauensper- son mit anwesend ist. Am besten jemand von den Eltern / Großeltern. Zeigt diesen Ämtern, dass Eure Familie nicht alleine da steht und ihr eine starke Familienstruktur habt. Das ist äußerst wichtig. Alles Gute von Inge

Liebe Inge, meine Freundin hat dem JuAmt angeboten (bevor sie ueberhaupt wusste das es um angeblichen Drogenmissbrauch geht) das sie zu ihr heim kommen um zu reden, auf dies wurde in keinster Weise eingegangen. Es gab lediglich zwei Termine beim Jugendamt direkt und eben einmal einen um den Test zu machen in einer Einrichtung fuer Suchtkranke, dieser wurde per EMail mitgeteilt.

Die Nachbarin ist Grundschullehrerin und war auch schon damals zu Beginn ihres Lehramtes die Lehrerin meiner Freundin, ob sie das allerdings noch weiss bzw ob es damit was zu tun hat?!

Meine Güte......also ich würde tatsächlich einen Anwalt einschalten, der sich mit dem Jugendamt auseinandersetzt, das ist ja eine echte Zumutung ! Sollte sie sich das nicht leisten können, empfehle ich, einen Beratungsgutscheim vom Amtsgericht zu holen und damit einen Anwalt aufzusuchen. Hierzu benötigt sie Einkommensnachweise, egal, ob es sich um Unterhalt oder Verdienst handelt. Was ist mit dem Vater des/r Kindes/r ?

Sie hat ja bereits einen Test gemacht, der negativ ausgefallen. Ein Zeitraum fuer weitere Tests wurde nicht festgelegt, sie bekam auch bisher keine AW darauf, angeordnet von einem Richter ist auch nichts-alles auf freiwilliger Basis. Wie gesagt, seit Ende Juli 2017 hat sie nichts mehr vom Jugendamt gehoert. Kann doch aber nicht sein, dass sie jederzeit bereit stehen muss fuer erneute Tests auf Grund von widerlegten Behauptungen,oder?

@Lizzy1306

Nein, das kann nicht sein, deshalb ja der Rat mit dem Anwalt, sobald sie wieder einen Test machen soll.

Der Kindsvater ist "verschollen" es besteht kein Kontakt.

@Lizzy1306

Das heißt, sie bekommt den Unterhalt vom Jugendamt ? Hmmm, das macht es nicht leichter. Aber wie gesagt, wenn sie einen Gutschein vom Amtsgericht bekommt, hast sie keine Anwaltskosten mehr und der kümmert sich auch um Prozesskostenbeihilfe.

Das Jugendamt kann zwar nervig sein, aber ist dann nicht gefährlich wenn man bereit ist zu kooperieren. Also wenn das JA einen Test will, dann soll sie halt einen machen. Dann sind alle beruhigt und gut ist es. Allerdings würde ich der Freundin raten sich eine neue Wohnung zu suchen, offensichtlich ist die Nachbarin nicht gut auf sie zu sprechen. Das Jugendamt ist einfach dazu verpflichtet solchen Aussagen nachzugehen und wenn die Nachbarin immer wieder Meldung macht, dann wird sie das nie los werden. Sollte sie wirklich umziehen rate ich ihr das selbst dem JA mitzuteilen um gleich den Verdacht los zu werden das sie dem JA entgehen will.

Gebe Dir Recht. Aber es kann doch echt nicht sein, dass jemand andauernd neue Tests machen muss, nur weil jemand Behauptungen aufstellt ? Das ist ja Wahnsinn und rechtfertigt eine Anzeige.

@dasadi

Andauernd ist ja wohl übertrieben. So wie ich das lese gab es bisher einen Test und danach keinen mehr und auch schon über einen langen Zeitraum keinen Kontakt oder Forderungen seitens des JA. Eine Anzeige gegen Unbekannt kann man machen, aber es wird dabei nicht viel passieren. Eine anonyme Information ans Jugendamt ist nämlich legal und das Jugendamt kann dann auch keinerlei Daten raus geben.

@Sanja2

Der Hinweis war aber nicht anonym. Hier dürfte doch üble Nachrede durch die Nachbarin vorliegen und diese müsste angezeigt werden können. Das Jugendamt kann man in diesem Fall natürlich nicht anzeigen, dies geht ja nur seinen Pflichten nach, zum Glück. Und hier wurde beschrieben, dass es einen erneuten Termin geben soll und danach gefragt, ob die Kindsmutter nun immerzu für einen Test zur Verfügung stehen muss, falls die Nachbarin weiterhin Verdacht äußert.

Am besten macht sie alles, was das Jugendamt will, zeigt sich höflich, kooperativ und aufgeschlossen. Das Jugendamt ist ja schon mehr als deutlich aufmerksam, die Situation ist nicht ganz ohne

Wuerde doch aber solch ein grosser Verdacht wirklich im Raum stehen waere die Dame nicht erst zwei Wochen in Urlaub gefahren und auf die Aussage meiner Freundin hin, heim gekommen zu ihr oder nicht,zumal ja erst Montag war und sie die Woche drauf erst in Urlaub ist.

Ich sag’s ja nur als Tipp! Wenn man sich wehrt gegen das Jugendamt werden sie noch aufmerksamer

Das ganze spricht dafür dass das Jugendamt Recht hat.

Es geht nicht darum, dass das Jugendamt Recht hat oder nicht. Das Jugendamt nimmt nur seine Pflicht ernst und handelt wie es muss. Es geht um die Nachbarin, die die Kindsmutter scheinbar immer wieder anschwärzt. Scheinbar muss das JA da handeln, auch wenn die Vorwürfe aus der Luft gegriffen sind......es kann aber nicht angehen, dass trotz negativen Ergebnisses eines Drogentestes die Kindsmutter immer wieder neu zum Drogentest aufgefordert wird. Dies scheint hier befürchtet zu werden.