Drogentest positiv, wie geht es weiter mit Führerschein?

7 Antworten

Wohl dem der reich ist, dem kann all das nix anhaben. Das Bußgeld zahlt er aus der Westentasche und für das zeitweilige Fahrverbot springt ein Chafffeur ein, so läuft das in einer Klassengesellschaft und fast alle sind auch noch damit einverstanden, nennen ungeniert Demokratie.

Neben dem aktiven THC-Wert wird bei dem Drogentest auch der THC-COOH-Wert ermittelt. THC-COOH ist ein Abbauprodukt von THC, das über die Häufigkeit des Konsums Aufschluss gibt.

Somit gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Aktives THC über 1 ng/ml in Verbindung mit Fahrauffälligkeiten

Strafanzeige wegen Verstoß gg. StGB §316


§ 316 Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.


Das genaue Strafmaß teilt dir der Richter mit, so als grobe Abschätzung ist bei Ersttätern mit einer Geldstrafe iHv 30-50 Tagessätzen (1 TS = 1/30 Monatsnettoeinkommen) zu rechnen.

Des weiteren wird die Fahrerlaubnis nach StGB §69 entzogen:


§ 69 Entziehung der Fahrerlaubnis

(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.

(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen

  1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),
  2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),
  3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder
  4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,

so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.


sowie eine Führerscheinsperre nach StGB $69a verhängt:


§ 69a Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.


Auch wiederum als grobe Abschätzung beträgt die Sperrfrist idR ca. 12 Monate.

  • Aktives THC über 1 ng/ml ohne Fahrauffälligkeiten

Hier liegt keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit vor. Neben dem Bußgeld (500€ zzgl. 28,50€ Gebühren und Auslagen) und dem Fahrverbot von 1 Monat werden noch 2 Punkte ins Fahreignungsregister eingetragen.

Fahren unter dem Einfluß von Drogen ist ein eindeutiger Eignungsmangel zum Führen von Kraftfahrzeugen, daher entzieht die Führerscheinstelle (idR noch während des Fahrverbots) deine Fahrerlaubnis.

  • Aktives THC unter 1 ng/ml, THC-COOH über 75 ng/ml

(Das ist mMn das wahrscheinlichste Ergebnis)

Es liegt kein Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit vor, allerdings geht die Führerscheinstelle hier von regelmäßigem Konsum von THC aus. Dies führt nach FEV Anlage 4 Punkt 9.2.1 wiederum zu einem Eignungsmangel.

Die Führerscheinstelle entzieht daher gleichfalls deine Fahrerlaubnis.

  • Aktives THC unter 1 ng/ml, THC-COOH unter 75 ng/ml

(Bei dem Konsumverhalten eher unwahrscheinlich)

Keine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit, allerdings Verdacht auf gelegentlichen Konsum. Die Führerscheinstelle ordnet ein fachärztliches Gutachten an.

  • Fazit

Sehr wahrscheinlich wird dir deine Fahrerlaubnis entzogen. Vor der Neuerteilung steht bei nachgewiesenem Drogenkonsum immer eine MPU.

Voraussetzung für eine positive MPU ist der Nachweis der Abstinenz über mindestens 6 Monate sowie eine gründliche Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Gutachter. Insbesondere mußt Du hier schlüssig darlegen können, warum Du niemals wieder in deinem Leben Drogen konsumieren wirst.

Zu den Kosten: Abstinenznachweise + Vorbereitung + verkehrspychologische Beratung + MPU kosten insgesamt ca. 2.000 bis 3.000€.

Empfehlung: Hör mit dem Kiffen auf und fang an zu sparen!

Als regelmässiger Konsument wirst Du diesen Grenzwert wohl überschreiten, insbesondere dann, wenn Du einen Tag vorher noch konsumiertest. Wenn Du etwas dazu gegenüber der Polizei aussagen müsstest, wäre es GOLDRICHTIG diesbezüglich besser absolut zu schweigen. Dann abwarten, wie es sich zunächst mit Bussgeld und eventuellem Fahrverbot verhält. Wenn die Führerscheinstelle dann später mal eine MPU fordert, so werden DIE Dich ganz von alleine dahingehend kontaktieren. ( diese Anordnung kommt von dieser Behörde und nicht etwa von Polizei oder Bussgeldstelle ) . Also stillschweigend abwarten und harren der Dinge, die da kommen😕

Schreib mal wie es ausgegangen ist. Wie teuer und wieviel ng im Blut

mach ich sobald die Ergebnisse da sind

Du kannst mit Führerscheinentzug (mindestens 1 Jahr), einer MPU und einer Geldstrafe rechnen.

Die MPU ist dir zu 100% sicher, auch wenn dort keiner was erwähnt hat.

Rechne also mal mit mindestens einem Jahr Bus fahren und Gesamtkosten von min. 2000€.

Stimmt nicht. Man muss nicht automatisch wenn man erwischt wird eine MPU machen. Das ist frühestens beim zweiten mal der Fall. Ausserden wird in Deutschland getrennt zwischen aktivem und inaktivem THC. Wenn er 27h vorher konsummiert hat und das war nicht allzuviel dann könnte er glück haben und es passiert nichts. Ansonsten 4 Wochen Führerscheinentzug und Geldstrafe.

@Sm0kaloT

Um an einer MPU vorbei zu kommen, müsste er unter 75 ng/ml THC-COOH haben - was bei diesem Konsummuster fast ausgeschlossen ist.

Entzug der FE und MPU sind so gut wie sicher.

@Sm0kaloT

Das ist so absolut falsch. Von der Rechtslage her könnte auch bei einmaligem Konsum eine MPU angeordnet werden. Und das wird auch nicht selten genutzt!

Hatte selbst einen solchen Fall im Bekanntenkreis. Routinekontrolle, bei der nichts gefunden wurde außer ein Grinder. Daraufhin Urintest -> Negativ. Dennoch den Bluttest angeordnet und ihn danach samt Führerschein wieder nach Hause geschickt.

Der "Täter" war nur gelegentlicher Konsument, bekam einige Wochen später dann dennoch die Anordnung: Führerscheinentzug + MPU.

Dass bei einem Dauerkonsumenten hier von der MPU abgesehen wird halte ich für gänzlich unwahrscheinlich.