Drogentest in Verkehrskontrolle, wie verhalten, welcher Test?

4 Antworten

Sobald du auffällig geworden bist und damit Anlass durch Fehlverhalten zu einer Personen oder Verkehrskontrolle gegeben hast, ist es besser für dich mit der Polizei zu kooperieren.

Wenn du ein reines Gewissen hast und dir nichts zu schulden hast kommen lassen, kannst du jede Untersuchungsmaßnahme (Pusten, Anhauchen, Urin oder Blut abgeben, usw.) ablehnen. Nur auf richterliche Anordnung darf diese dann durchgeführt werden.

alles blödsinn, niemals einem schnelltest zustimmen (sind freiwillig,in manchen Bundesländern erzählen die Polizisten jedoch gern mal etwas anderes), in den seltensten fällen wird eine blutprobe erzwungen, da diese eine richterliche genehmigung erfordert. hierzu müssen ausreichende anhaltspunkte vorliegen, wie zb das mitführen von btmg. Rote Augen bspw. reichen hierfür nicht aus, ein positiver Schnelltest hingegen schon. Und wenn du nicht unter Einfluss fährst, sollten ja auch keine Anhaltspunkte bei dir zu finden sein, die einen Drogentest nötig machen würden.

Speicheltest finden aufgrund ihrer Ungenauigkeit und Unzuverlässigkeit so gut wie keine Anwendung mehr in Kontroll-Alltag.

Geh davon aus, dass du als Fahranfänger noch sehr häufig Fehler machst und die nächste Polizeikontrolle garantiert ist. Finger weg von den Drogen wäre ein Anfang.