Drogentest bei der Führerscheinstelle?
Hallo Leute, ich habe folgendes Problem, und zwar bin ich 2x dummerweise mit Cannabis auffällig geworden , es handelte sich immer um geringe Mengen (0.8) und meine Frage ist nun, ob ich bevor mir der Führerschein aufgehändigt wird , einen Test machen muss=?Oder ist sowas eher unwahrscheinlich? Bekommt man Post wenn es zu sowas kommt?
Danke Leute Mfg Simon
3 Antworten
Hallo Simon
gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."
Ärztliches Gutachten:
Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden. Legt man kein Gutachten vor, ist die Fahrerlaubnis weg. Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert
kommt drauf an ob der Polizist es der Fsst gemeldet hat.
das erfährst du, wenn du deinen Antrag für die Fahrerlaubnis bei der Fsst stellst.
nach Antrag dauert es ca. 4 Wochen, dann müsstest du eine Aufforderung zu äG bekommen (wenn der Polizist es gemeldet hat)
schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...
es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.
Es ist eine Ermessensentscheidung. Es ist aber recht wahrscheinlich, daß die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten verlangt, daß Du nicht abhängig bist. In jedem Fall solltest Du das mal ab sofort lassen mit dem Rauchen. Is schon Recht wahrscheinlich, daß Du demnächst mal nen Pipitest machen mußt.
daß Du nicht abhängig bist
danach wird nicht geschaut:-)
bei einem äG wird das Konsummuster bestimmt (einmal, gelegentlich, regelmäßig)
Es ist ganz unterschiedlich manchmal musst du ein test machen manchmal behalten sie den Führerschein ganz und manchmal haste glück ihn zurück zu bekommen dabei ist es erlaubt 0,8g zu besitzen
Völlig vergessen, ich bin noch dabei den Führerschein zu machen ;)
dabei ist es erlaubt 0,8g zu besitzen
nicht im jeden Bundesland und sowieso nicht wenn jemnd das zweite Mal aufgefallen ist!!
außerdem hat der Fragesteller nicht das strafrechtliche wissen wollen, sondern seine Frage betrifft das Verwaltungsrecht.
Strafrecht und Verwaltungsrecht sind zwei paar Stiefel!