Drogenscreening Führerschein Nach Theorieprüfung?
Mein Sohn hat vor 1 Jahr (damals 16) eine Anzeige wegen anhaftungen von Cannabis bekommen. Folge war eine Abmahnung der Staatsanwaltschaft. Nun ist er 17 und bald mit seinem Führerschein (BF17) fertig. Zur Theorieprüfung wurde er zugelassen und bestand diese auch mit bravur (vor ca 1-2 Monaten). Nun steht er kurz vor seiner Praxisprüfung und wir machen uns Sorgen das noch eine Aufforderung zum Drogenscreening kommen könnte (Ärztliches Gutachten, Mpu), obwohl er clean ist. Bis dato ist noch nichts gekommen und die Theorieprüfung hat er ja schon bestanden. Fehlt nur noch die Praxis. Ist es möglich das da noch was kommt ? Zur Info : auser dieser Abmahnung wegen Cannabis ist er noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten (falls das von Relevanz ist).
Mit freundlichen Grüßen.
5 Antworten
Da wird nichts mehr kommen, wenn die Führerscheinstelle Interesse an einem Drogentest hätte, hätte dein Sohn schon längst Post bekommen... In aller Regel melden die sich direkt sobald man sich für den Führerschein anmeldet, wenn da nichts gekommen ist, kommt jetzt auch nichts mehr....
Zu 99% kommt da nichts. Eine Anhaftung ist kein Straftatbestand und auch kein Beweis für Konsum oder Besitz, weswegen auch deine Anzeige fallen gelassen wurde. Da noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, findet sich auch nirgends ein Eintrag in einem Strafregister und daher weiß die Führerscheinstelle auch nichts davon. Du hast sozusagen nach wie vor eine weiße Weste. Wüssten sie etwas, hätten sie sich ziemlich sicher schon beim Antrag auf einen FS entsprechend gemeldet.
Ja, denn eine solche Ermahnung nach §45 JGG wird nur in das Erziehungsregister, nicht aber in das Zentralregister eingetragen.
In das Erziehungsregister haben aber nur Einblick:
- Der Betroffene
- Die Strafgerichte und Staatsanwaltschaften
- Die Vormundschaftsgerichte und Familiengerichte
- Die Jugendämter
- Die für waffenrechtliche Erlaubnisse zuständige Behörden
nicht aber Behörden wie z.B. die Führerscheinstelle oder die Polizei.
Alles klar danke also kommt da nichts mehr
Eigentlich nicht !
Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden werden i.d.R vor dem zulassen zur Prüfung angeordnet .
"Abmahnung" durch die Staatsanwaltschaft?
Das bedeutet das die Anzeige fallen gelassen wurde und ich lediglich ermahnt wurde
Danke. Ich dachte mir gleich, dass es geflunkert ist, dass Du für Deinen Sohn fragst.
In der Tat werden von Staatsanwaltschaften "Verfahren eingestellt" (wegen Geringfügigkeit); mitunter wird gegen bestimmte Auflagen eingestellt. "Ermahnungen" oder "Abmahnungen" ergehen (so) nicht.
Also kommt da nichts mehr ?
Kaum zu befürchten.
Nein, das bedenke ich..es ist das gleiche, wenn man einen sozialen Beruf angehen will ! Kenne viele Leute die auch eine kleine „Anzeige“ bekommen haben wegen Cannabis und halt dementsprechend ein Führungszeugnis vorlegen müssen..steht nix im BTM (Betäubungsmittelgesetz)
Also kommt da nichts mehr ?
Denke eher nicht.. er war noch nicht im Besitz eines früherscheins dann kann da auch nix passieren
Und wenn etwas kommen sollte..er ist ‚clean‘ dann macht er n Screening und gut ist ;)
Ich hab eine Abmahnung bekommen, weil die Staatsanwaltschaft meinte ich würde durch das ganze “Polizei Drama” schon genug beeinflusst sodass quasi ausgegangen wird dass Ich nicht wieder kiffe. Meinst da kommt trotzdem nichts ?