Dritte Person im Haushalt anmelden?

17 Antworten

kurzfristiges Übernachten ist unschädlich , dauerndes oder regelmäßiges muss dem Vermieter angezeigt werden

z.B. wenn jemand bei dir 3 Wochen lang neu in der Wohnung ist , dann ist das dem Vermieter anzuzeigen. In deinem Fall vermute ich wird es so sein, wenn dein Freund 50 % des Monats anwesend ist, ist die Schallgrenze bei ca 3 Monaten überschritten, dann solltest du es auch mitteilen. Ist ja auch gerechter im Haus

@Matti2

das stimmt nicht, alles unter 6 wochen zählt als besuch und muss nicht gemeldet werden

Grundsätzlich kannst du sechs Wochen jemanden zu Besuch haben und es darf sich keiner drüber beschweren. Es gibt also keine Einschränkungen über einen Besucher.Nur wenn er zur Untermiete wohnt oder einzieht ist der Vermieter zu benachrichtigen.

Du musst ihn rein rechtlich noch nicht anmelden, so wie das die anderen User hier auch schon beschrieben haben.

In einem so kleinen Haus ist es aber immer schwierig mit den Nachbarn. Ich würde ihn mit 0,5 über das ganze Jahr anmelden (weil er ja nicht jeden Tag da ist). Dann hast du deine Ruhe und "gerecht" ist es auch.

Deine Nachbarn haben sich nicht zu beschweren, du kannst Besuch haben wann du willst! Du kontrollierst ja auch nicht den Wasserverbrauch deiner Nachbarn, wer unnötig wäscht oder so. Solange dein Freund nicht bei dir wohnt musst du ihn nicht anmelden. Ob er bei dir duscht, spielt keine Rolle. Wenn du täglich ein Vollbad nehmen würdest, könnten das die Nachbarn auch nicht verhindern. Du kannst allenfalls den Vermieter darüber informieren, dass die Nachbarn Stunk machen. Echt dreist deine Nachbarn!

Bei zwei oder drei Übernachtungen in der Woche gilt dein Freund noch als Besucher und für einen solchen muss man keine Nebenkosten zahlen. Anders sieht es aus, wenn er "dauerhaft" bei dir wohnt, wobei die Grenzen fließend sind und im Ermessen eines Richters liegen. Aber wie gesagt, bei zwei, drei oder auch vier Übernachtungen pro Woche ist er mit ziemlicher Sicherheit noch ein Besucher.