Dringend - Was ist der Unterschied zwischen einem Wechsel und einer Forderungsabtretung/Zession?

2 Antworten

Bei einem Wechsel handelt es sich um ein altes Instrument der Zahlung von Rechnungen. Hierbei zieht der Verkäufer einen Wechsel (das ist ein bestimmtes Formular) auf den Käufer, dieser verspricht hierin, zum Zeitpunkt der Fälligkeit, in der Regel in drei Monaten, gegen Vorlage des Wechsels dem berechtigten Inhaber den Wechselbetrag zu zahlen. Diesen Wechsel kann der Verkäufer an seine Bank verkaufen und erhält damit den Rechnungsbetrag vor der Fälligkeit. Die Übertragung der Forderung erfolgt durch ein Indossament auf dem Wechsel, der damit ein Orderpapier ist, denn mit der Übertragung des Papiers geht auch die Forderung über.

Zur Übertragung einer anderen Forderung muss man diese im Rahmen eines Vertrages an einen anderen abtreten. Diese Abtretung heißt Zession. Hierbei wird zunächst die Forderung übertragen und danach kann man diese bei der Fälligkeit geltend machen.

So einfach wie beschrieben ist es letztendlich auch nicht!!

Ein Wechsel (ist definitiv kein Formular; s.Grundsatzurteile hierzu) ist ein Zahlungsversprechen, bei welchem ein Zahlungspflichtiger verspricht zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Dieses Versprechen bedarf bestimmter Erfordernisse = acht gesetzliche Bestandteile zur Gültigkeit.

Der Unterschied zu einer Zession ist nicht erklärbar, da es sich um vollkommen unterschiedliche Sachverhalte handelt. Das ist, frei nach Loriot, so wie der Unterschied zwischen einem Eichhörnchen und der Medlodie "Alte Kameraden".

Hauptunterschied: Beim Wechselprotest (es wird nicht gezahlt) wird sofort bei Gericht ein Mahnbescheid beantragt, nachdem vollstreckt (gepfändet) werden kann.