Dringe Fragen über Bafög Formelblatt 3 - Vater lebt im Ausland und Zahlt nicht (Elten geschieden)

6 Antworten

ne freundin hatte sich letztens bab beantragt. ihr vater wohnt auch im ausland. aber sie musste nur eine erklärung abgeben das ein kontakt besteht und es keine näheren informationen zum vater gibt dann hattte sich das auch erledigt

keinen Kontakt und 2 mal pro Woche telefonieren ist aber was anderes.

Je nach Einkommen deines Vaters ist dieser zur Zahlung verpflichtet. Dann gibt es kein Bafög.

Na wenn ihr so oft telefoniert, habt ihr doch einen sehr guten Kontakt, finde ich. Dann sollte es doch auch kein Problem sein, dass er die Papiere ausfuellt, er ist schliesslich Unterhaltspflichtig und das Amt muss pruefen, ob er genug Einkommen hat. Sonst wuerde ja jeder kommen und sagen, er hat nichts.

Unter so gut wie keinen Kontakt stelle ich mir was anderes vor. Mein Kind hatte so gut wie keinen Kontakt zu seinem Vater, der hat einmal im Jahr angerufen und wohnte nicht wirklich weit weg.

Das verstehe ich nicht. Das Studentenwerk ist doch nicht für die Studenten da, die sitzen doch auf der Gegenseite und müssen zudem sparen. Warum werden denn bitte nicht die elternunabhängigen Vorausleistungen beantragt, die es genau für solche Fälle gibt, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben und die Familiengerichte? Das Kind bekommt den vollen Bedarf und ob und in welcher Höhe die Eltern zugeben müssen, wird ggf. später, dann nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen, sondern nach dem deutlich besseren BGB und dann auch nicht vom Studentenwerk, sondern vom Land geprüft und ggf. auch eingefordert. Somt ran, Vordruck abgegebn und gut ist und viel Glück.

Natürlich brauchen sie die Angaben deines Vaters.Schließlich kann jeder sagen, daß der Vater kein Geld verdient, wenn nichts überprüft wird.