Drei Schwestern erben das Elternhaus. Zwei Schwestern wollen verkaufen, die dritte nicht, sie will drin wohnen bleiben. Können die zwei trotzdem verkaufen?

6 Antworten

Hallo

Entweder die Schwester, die im Haus wohnt, zählt die beiden anderen aus und wird damit im Grundbuch die alleinige Eigentümerin.

Oder es bleibt der Weg zum Gericht, dort kann durch die beiden anderen Schwestern eine Teilungsversteigerung beantragt werden, d.h. das Haus wird über das Gericht versteigert und der Verkaufserlös dann durch drei geteilt. Lasst euch vom Rechtspfleger dort über den genauen Ablauf beraten.

Grüße

Theoretisch ja. Pranktisch wie schon gesagt eher nicht.

Das einfachst ist das haus an die Dritte schweter zu verkaufen. Dazu muss diese aber kaufen wollen.

Im endeffekt müssen die schwestern sich aber irgendwie einig werden wie sie das nun handhaben wollen.

Ich sehe es als warscheinlich das sowas auf einen rechtstreit raus laufen wird.

Die Erbengemeinschaft der drei Schwestern kann zunächst einmal nur gemeinschaftlich über das ererbte Haus verfügen. Im Rahmen der Auseinandersetzung dieser Erbengemeinschaft können die Schwestern vereinbaren, dass eine von ihnen das Haus allein übernimmt gegen Zahlung von je 1/3- Anteil des Wertes des Hauses an die beiden anderen. Wenn das nicht funktioniert, weil z.B. die Mittel zur Auszahlung fehlen und die eine Schwester bei ihrer Weigerung bleibt, das Haus zu verkaufen, käme als ultima ratio eine Teilungsversteigerung in Betracht, bei der aber aller Erfahrung nach damit zu rechnen ist, dass nur ein unter dem Wert liegender Versteigerungserlös herauskommt und das Haus dann an irgend einen Bieter geht und die Schwester dann auch das Haus verlassen muss. .  Ich rate dringend, sich in irgend einer Form gütlich zu einigen, räume aber ein, dass das schwierig werden könnte, wenn die Positionen der Parteien verhärtet sind, was hier der Fall zu sein scheint.

Die zwei Schwestern können ihren Anteil verkaufen, aber es wird sich wohl kaum ein Käufer für einen Teil eines Hauses finden, das von einem weiteren Eigentümer bewohnt ist. Sie können natürlich ihren Teil an die dritte Schwester verkaufen, also sich von ihr auszahlen lassen. Da diese dann alleinige Eigentümerin ist, kann sie eine Grundschuld aufnehmen, um die Kaufsumme aufbringen zu können.

Nein, solange die drei sich nicht einigen wird daraus nix.