Doppeltes Gehalt bei Freistellung nach Kündigung?
Huhu, ich habe bei meinem alten Arbeitgeber am 26.01.2016 einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet womit das Arbeitsverhältnis zum 31.03.2016 endet. Zudem wurde ich sofort freigestellt und in dem Vertrag wurde sich geeinigt, dass ich bis zum 31.03.2016 mein Gehalt bekomme. Wie sieht das denn jetzt aus wenn ich zum 01.03. Eine neue Tätigkeit aufnehme - dürfte ich dann zwei Gehälter beziehen? Oder kann mein alter Arbeitgeber die Zahlung verweigern obwohl er sich vertraglich dazu verpflichtet hat?
3 Antworten
Hier kommt es auf den genauen Wortlaut der Weiterzahlung im Aushebungsvertrag an. Wird dort ein evtl. Zwischenverdienst nicht reklamiert, hast Du gute Chancen, den Zwischenverdienst (die Doppelzahlung) behalten zu dürfen. Siehe auch:
Die lohnsteuerliche Behandlung (wie von @MenschMitPlan angesprochen, steht auf einem ganz anderen Blatt!
Korrektur: Aufhebungsvertrag
Ja, dann beziehst du 2 Gehälter, das 2. eben auf Steuerklasse 6.
So einfach, wie Du es hier darstellst, ist es leider nicht - siehe meine Antort!
Gruß @Nightstick
bis zum 31. bist noch beim alten AG angestellt. Das wird rauskommen.
Raus wird es sowieso kommen - die Frage ist, ob der Doppelverdienst rechtmäßig ist...