Doppeltes Gehalt bei Freistellung nach Kündigung?

3 Antworten

Hier kommt es auf den genauen Wortlaut der Weiterzahlung im Aushebungsvertrag an. Wird dort ein evtl. Zwischenverdienst nicht reklamiert, hast Du gute Chancen, den Zwischenverdienst (die Doppelzahlung) behalten zu dürfen. Siehe auch:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/doppelverdienst-bei-freistellung-durch-den-arbeitgeber-fuer-den-arbeitnehmer-moeglich_011245.html

Die lohnsteuerliche Behandlung (wie von @MenschMitPlan angesprochen, steht auf einem ganz anderen Blatt!

Korrektur: Aufhebungsvertrag

Ja, dann beziehst du 2 Gehälter, das 2. eben auf Steuerklasse 6. 

So einfach, wie Du es hier darstellst, ist es leider nicht - siehe meine Antort!

Gruß @Nightstick

bis zum 31. bist noch beim alten AG angestellt. Das wird rauskommen. 

Raus wird es sowieso kommen - die Frage ist, ob der Doppelverdienst rechtmäßig ist...