Doppelte Verschwiegenheitserklärung rechtens?

3 Antworten

Wenn du diese Erklärung nicht unterschreibst, fühlt der AG sich an seine Zusage auch nicht mehr gebunden.

Und es ist durchaus üblich, von Belegschaftsmitgliedern zu verlangen, dass sie nicht über ihren individuellen Vertrag sprechen dürfen.

Anders ist es natürlich, wenn dieser Vertrag den tariflichen Bedingungen entspricht.

Im Auflösungsvertrag steht, Ausgleich aller Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund hiermit abgegolten. Ein Widerruf ist auf beiden Seiten nicht möglich und wird verzichtet.

@Janus1985

Das gilt aber nur, wenn die Bedingungen von beiden Seiten erfüllt werden.

@Janus1985
Ich habe bei meinen jetzigen Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag unterschrieben. Bin aber noch bis Ende Juli freigestellt (volle Bezahlung und Abfindung) jetzt habe ich ein Schreiben bekommen das ich unterschreiben soll.

Um ein Schreiben, das Du jetzt nach Abschluss des Auflösungsvertrags bekommen hast, brauchst Du Dich nicht mehr zu kümmern.

Wegen der Bestimmung "Ausgleich aller Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund hiermit abgegolten" hat der Arbeitgeber jetzt keine Ansprüche mehr gegen Dich, die über die Vereinbarungen im Auflösungsvertrag hinausgehen.

Die Forderung, über betriebliche Vorgänge nicht zu reden, ist an sich nicht ungewöhnlich, und sie gilt gegenüber jedermann - auch Partnern.

Eine Stellenbeschreibung ist was anderes als innerbetriebliche Vorgänge.

Und wieso solltest du denn jetzt ausgerechnet mit ehemaligen Kollegen reden? Du bist doch offenbar gar nicht mehr in dem Betrieb.

Allerdings: Was deine Aufgaben waren und wie du sie erfüllt hast, muss aus dem Zeugnis hervorgehen, auf das du übrigens ein Anrecht hast. Da kann von Geheimhaltung nicht die Rede sein.

Innerbetriebliche Vorgänge und Informationen umfasst auch eher Bereiche wie

  • Betriebsgeheimnisse, z. B. Details eines speziellen Produktionsverfahrens
  • persönliche Daten von Kollegen und Kunden, wie "für XY ist Frank Müller zuständig" oder "Firma XY bekommt die Bauteile mit Rabatt" etc.
  • Interna: bei der Herstellung von X ist uns ein Fehler unterlaufen, aber keiner hats gemerkt
  • Pläne, auch vergangene / gescheiterte: Wir wollten ja schon 2015 nach China expandieren, aber das ist dann am Geld gescheitert

Wenn es allerdings Rechtsverstöße betrifft, nennt man das heute neudeutsch Whistle-Blowing, und dann liegt es an deinem Gewissen, wie du damit umgehst.

Übrigens kommt Ausplaudern auch bei neuen Arbeitgebern nicht gut an: Die wissen - wer über den früheren Job quatscht, macht das auch im neuen.

Also unterschreib das Papier und halte dich auch dran.

Das ist ja das. Die Dinge die ich weis haben weder mit Zahlen noch sonst was zu tun. Darauf hatte ich keinen Zugriff. Im Grunde weis ich nichts. Bin da halt nur misstrauisch da ich der einzige bin der das unterzeichnen muss. (Langjährige Kollegen werden halt mal auch zu Freunden, soll es geben) und laut Par. 307 ABS1 BGB darf man nicht benachteiligt werden. Ohne Tarifvertrag muss man vergleichen um zu schauen wo man bleibt. wie gesagt meine Angst, ich unterzeichne und schwubs bekomm irgend ne Klage an den Hals.

Welche Gründe hat den sonst ein Arbeitgeber einen einzelnen eine explizite Ausfertigung vorzulegen wenn eh schon eine im Arbeitsvertrag steht?!

@Janus1985

Du bist der einzige, der unterschreiben soll? Steht denn bei den anderen allen auch eine Entlassung an?

Außerdem - wenn du nur noch einmal unterzeichnest, was ohnehin schon für dich gilt, wär das ja auch kein Beinbruch. Ich kann deinem Arbeitgeber nich in den Kopf gucken, aber für mich klingt das nach einem Standardverfahren.

Ich bin auch mit einigen ehemaligen Kollegen befreundet (und in meiner Branche gibt es überhaupt keine Tarife), aber über unsere Gehälter haben wir nie geredet. Gehaltslisten etc. findest du im Internet, das ist ohnehin sicherer als evtl. geschönte Auskünfte von Kollegen.

Ich glaube, den meisten Ärger bekommst du (ziemlich sicher), wenn du nicht unterschreibst.

@Janus1985

Dass Du keine Betriebsinterna "ausplaudern" darfst, versteht sich von selbst.

Dazu gehört in der Regel aber nicht, was Du betrieblich gearbeitet hast (das mag für bestimmte sicherheitsrelevante oder hoheitliche Bereiche eventuell anders sein).

Und selbstverständlich darfst Du Dich mit Deinen früheren Kollegen darüber unterhalten, was Du verdient hast; umgekehrt aber dürfen die Dir - da Du kein Betriebsangehöriger mehr bist - nichts mehr über ihr Entgelt sagen (sie untereinander schon).

Die Antwort von Traconias ist gut und gibt die wesentlichen Gesichtspunkte wieder. Rein abstrakt kann ich nur anmerken, dass es schwer ist eine Empfehlung zu geben ohne die konkreten Dokumente zu kennen. Letztendlich wird es einen Grund geben, warum der Arbeitgeber in Ergänzung zu dem Aufhebungsvertrag das Dokument unterzeichnet haben möchte. Eine rechtliche Verpflichtung das Dokument zu unterzeichnen sehe ich abstrakt nicht. Durch die Nichtunterzeichnung dürftest du auch die Ansprüche aus dem Aufhebungsvertrag nicht riskieren. Dennoch, die Dokumente sind schlicht nicht bekannt im Zweifel einen Termin bei der Rechtsberatung deines Vertrauens. Verträge auf Zuruf aus einem Forum zu unterschreiben oder nichts unterschreiben bleibt eine heikle Sache

Unterzeichnung des Auflösungsvertrages war im Mai. Heute hab ich eine Mail erhalten mit der Verschwiegenheitserklärung. Da ich im Moment aber nicht im Lande bin, Kann ich weder das Schriftstück ausdrucken noch vorbeibringen. Habe die Zeit genutzt und Reise etwas um die Welt. Backpacking. Wenn ich zurück bin fange ich ein paar Tage drauf beim neuen Arbeitgeber an. Am 31.07 landet mein Flieger voraussichtlich um 20.20 Uhr am Flughafen. Als unwiderruflich freigestellter sah ich es nicht ein die Zeit nicht zu nutzen. Wann hat man schon mal die Gelegenheit?! Also folglich bin ich nicht mehr angestellt wenn ich zurückkomme und es vorlegen könnte.