Doppelte Staatsbürgerschaft Problem
Guten Abend..
ich hab folgendes Problem: ich war heute im Rathaus und wollte meinen Perso verlägern. Dort ist der Sachbearbeiterin aufgefallen das ich meine ursprüngliche Staatsbürgerschaft nicht abgemeldet habe.(hatte früher eine sri lankische.) Sie sagte mir ich soll lieber direkt zum Bürgeramt und dort einen neuen Perso beantragen da die dort wohl besser bescheid wüssten.. Als ich die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen hab wurde mir gesagt das ich mich selbstständig darum kümmern soll das ich die Sri Lankische staatsbürgerschaft abgebe und darüber ein nachweis vorzeigen soll. Das ist jetzt ca 6 Jahre her. Nur das hab ich leider bis jetzt aus Finanziellen Gründen nicht gemacht und immer weiter verschoben.
Wenn ich jetzt nochmal zum Bürgeramt hier gehe und die das sehen..könnte es sein das mir meine Einbürgerung deshalb entzogen wird?
2 Antworten
Das Passamt hat damit nicht so viel zu tun. Du musst beim neuen Perso bestätigen, dass du die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und noch einen Zettel ausfüllen, da du noch eine andere besitzt. Dort musst du angeben, warum du die andere hast. Bei uns ist der Kreis für die EInbürgerung zuständig. Informiere dich bei der für dich zuständigen Stelle (dort wo du damals den Einbürgerungsantrag eingereicht hast, ob es Konsequenzen für dich hat, wenn du die Sri Lankische noch besitzt. Dann solltest du dich drum kümmern, dass du sie ablegst. Die Schritte kann dir aber das zuständige Amt mitteilen.
Rechtlich möglich wäre das. Allerdings sollte die Behörde das überwachen (mit der Entlassung) und wenn sie das nicht tut hat sie vor gericht schlechte Karten. Ist ein Aufwendiges Verfahren und nicht so einfach.
Kümmere dich schnellstens drum das du entlassen wirst. Steht auf deiner Einbürgerungsurkunde irgendwo (z.B. Rückseite) das du ne Auflage hast das du dich noch entlassen lassen musst ? Oder hast du sowas unterschrieben ? Wenn nein wirds für Behörde unmöglich da was zu unternehmen
Dann haben die schlechte Karten damit.
Mal davon abgesehen halte ich es für rechtlich sehr bedenklich das da die Ausstellung eines Passses verweigert wird. Das dürfen die Kollegen nur wenn berechtigte Zweifel am Bestand deiner deutschen Sta bestehen
Hab grad mal alle unterlagen durchgeguckt..auf der einbürgerungsurkunde steht nix ausser seitdem ich seit blabla deutscher staatsbürger bin. Und sonst hab ich nur ne loyalitätserklärung unterschrieben wo drauf halt die grundrechte aufgeführt sind und wo ich bestätige das ich nix mache,gemacht oder machrn will was dem staat schadet..ansonstrn unterschrieben hab ich nur die einverständnisserklärung für die gebühren das die per lastschrift eingezogen werden dürfen.. Hmm wie gesagt die frau hier im Dorf rathaus meinte halt das im pc steht das da iwie noch ne ausbürgerung gemacht werden müsse.. Danke für deine antwort grad!!