doppelte staatsbürgerschaft hilfe brief
bin 1994 geboren und wurde 1999 eingebürgert. Habe 2 staatsangehörigkeiten türkischen und deutschen. habe bisher keinen brief bekommen wo ich mich entscheiden musste ausser das vor paar Tagen aber da jatte ich selber angerufen und gefragt deshalb kam der brief (siehe bild) so habe den türkischen pass nicht mehr. was muss ich tun verstehe es nicht. was will sie jetzt genau? ...
4 Antworten
Deutsche Einbürgerungen werden in der Regel nur dann ausgesprochen, wenn zuvor die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit ausgesprochen wurde (Ausnahme: Keine Entlassung möglich oder wichtige Gründe). Im Falle der Türkei wurde oftmals entlassen und nach der Einbürgerung in Deutschland ohne weiteres vom türkischen Konsulat wieder ein türkischer Pass ausgestellt. Wenn dies die deutsche Einbürgerungsbehörde erfährt, bedeutet dies den sofortigen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit! Einen solchen Vorgang wird die Behörde vermuten, ohne dies klar auszusprechen, droht aber jetzt nicht gleich mit einer Entlassung, sondern baut dir eine "goldene" Brücke, die du durch die Entlassung unbedingt nutzen solltest, wenn du nicht Gefahr laufen willst, den deutschen Pass zu verlieren.
Im rest des Briefes dürfte duie Begründung für den Unfug stehen.
Einzige Möglichkeit die ich seh ist das du damals mit ner Auflage eingebürgert wurdest. Dieses ist aber mittlerweile so ziemlich durchgeklagt und das ergebnis ist das du dich nicht entlassen lassen musst und das die Berhörde auch nichts verlangen kann. Auf deiner Eionbürgeruingsurkunde müßte was von ner Auflage stehenm bzw auf nem Beiblatt dazu.
Die Dame möchte das du dich aus der tr sta entlassen läßt
kam leider nicjts anderes
Entweder du wurdest mit ner Auflage eingebürgert (müßte auf der Einbürgerungsurkunde stehen) oder die spinnen!
Und vor dem was ich lesen kan steht nichts soetwas wie: sie wurdebn unter vorübergehender Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert.... ?
weil wenn nicht würde ich von der Dame erstmal eine Begründung verlangen, weil DU hast dfich schon mal zu gar nichts verpflichtet
Eine Einbürgerung mit einer Auflage gibt es nicht! Auch eine "Mehrstaatigkeit" ist daraus nicht ersichtlich.
aetnastürmer: wenn du keuinen Plan hast, dann halt dich einfach raus. Klar gab es sowas. Macht aber heute keine Behörde mehr.
Dass du bei der türkischen Botschaft oder dem türkischen Konsulat einen Antrag auf Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit stellt.
Du bist wohl als minderjähriges Kind über die Fam.einbürgerung zur Deutschen Staatsangehörigkeit gekommen? Wenn ja, schau mal in den Unterlagen Deiner Eltern, die sollten alle entsprechenden Unterlagen haben. Die Frage ist auch, solltest Du hier geboren sein, ob die Dich überhaupt beim türkischen Konsulat gemeldet haben /eintragen ließen.
habe nur ihren namen verdeckt :)