Doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland und Südafrika

3 Antworten

Aus deutscher Sicht ist das voellig unproblematisch. Da du die deutsche Staatsangehoerigkeit durch Abstammung von deutschen Eltern erhalten hast (bei dir sogar von beiden deutschen Elternteilen), kannst du beide Staatsangehoerigkeiten bis zum Lebensende behalten und musst dich - aus deutscher Sicht - ausdruecklich NICHT irgendwann fuer nur eine der beiden entscheiden.

Wenn du jedoch selbst Kinder bekommst, die ebenfalls im Ausland geboren werden, musst du § 4 Abs. 4 des Staatsangehoerigkeitsgesetzes beachten: "Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht nach Absatz 1 erworben bei Geburt im Ausland, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos. Die Rechtsfolge nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes ein Antrag nach § 36 des Personenstandsgesetzes auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister gestellt wird; zur Fristwahrung genügt es auch, wenn der Antrag in dieser Frist bei der zuständigen Auslandsvertretung eingeht. Sind beide Elternteile deutsche Staatsangehörige, so tritt die Rechtsfolge des Satzes 1 nur ein, wenn beide die dort genannten Voraussetzungen erfüllen."

Das bedeutet, dass deine im Ausland geborenen Kinder - sofern du selbst nach dem 31.12. 1999 geboren wurdest und dann auch weiterhin im Ausland lebst - die deutsche Staatsangehoerigkeit nur erhalten, wenn du innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt die Personenstandsfeststellung beantragst (z.B. ueber die deutsche Botschaft in Suedafrika).

Wenn Du jetzt die südafrikanische Staatsangehörigkeit auf Antrag erhalten würdest, also eingebürgert werden würdest, würdest Du die deutsche automatisch verlieren. Das galt in Deiner Kindheit wohl nocht nicht, und diese Regelung gilt nicht rückwirkend. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nicht entzogen werden und der deutsche Staat kann nicht erzwingen, dass Du die südafrikanische aufgibst. Also bleibt alles, wie es ist, for all your life.

Ja. Wenn du diue südafrikanische bisher behalten durftest geht das auch weiterhin