"Doppelte" Erstattung Umzugskosten Arbeitsamt / Steuer?

5 Antworten

Du könntest die Differenz zwischen tatsächlich bezahlter und erstatteter Summe geltend machen, nicht die gesamten Umzugskosten.

Interessant. Macht auch Sinn. Danke

Hi Maddin,

Werbungskosten, also deine steuerlich ansetzbaren Ausgaben für deine berufliche Tätigkeit (Anlage N in der Steuererklärung), sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 I EStG).

Werbungskosten sollen insofern die Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit stpfl. Einnahmen abgelten. Da du mit den erstatteten Kosten nicht belastet bist, musst du den erstatteten Betrag von den Werbungskosten abziehen.

Insofern kannst du die Werbungskosten wie folgt berechnen.
Werbungskosten für Umzug
./. Erstattungen für Umzug
= Werbungskosten

Beste Grüße und viel Erfolg bei der neuen Stelle
Michael

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Von der Steuer bekommst du nix erstet, du erhälst nur einen gewissen Freibetrag, der steuerfrei ist. Also je nach Steuersatz ein Anteil der Umzugskosten.

Die Kosten, die nicht übernommen werden, kannst Du als Werbungskosten bei Deinem Steuerausgleich geltend machen.

Das, was Dir bezahlt wurde, natürlich nicht. Du kannst ja auch nicht Reisekosten zu einem Vorstellungsgespräch von jemand Anderem ansetzen.

Na wenn du alles erstattet bekommst, kannst du es nicht als Ausgabe angeben. Weil du unter dem Strich +/-0 hast....