Doppelhaus Grösse?

5 Antworten

Entweder gibt es einen qualifizierten Bebauungsplan oder man muss sich der ortsüblichen Bebauung anpassen. In einem B-Plan oder ortsüblichen Bebauung sind es meist 40% die bebaubar sind (hier zählen alle versiegelten Flächen hinzu - also auch die befestigten Wege!). Beim B-Plan gibt es Grund- und Geschossflächenzahl.

Die zulässige Geschosshöhe, bzw. Anzahl der Etagen ist auch meist geregelt. Auskunft erteilt das Bauamt.

Diese Werte legt jede Kommune in Eigenregie fest.

Dokumentiert wird es im jeweiligen Bebauungsplan / Flächennutzungsplan.

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Qaudratmeteranteil eine Grundstücks bebaut und versiegelt werden darf. Beispiel GRZ = 0,2 bedeuten, dass 20% der Grundstücksfläche versiegelt werden dürfen.

Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie hoch der Quadratmeteranteil an Vollgeschossen ohne Keller und ohne Dachgeschoss im Bezug auf die Grundstückfläche sein darf. Eine GFZ von 2,0 bedeutet, das die Vollgeschosse in Summe doppelt soviele Quadratmeter haben dürfen wie das bebaute Grundstück groß ist.

Es kommt darauf an, ob es für das Grundstück einen Bebauuungsplan gibt. Dieser zeigt an, mit wieviel Fläche Du das Grundstück bebauen darfst. Und ja, auch das ausgebaute Dachgeschoss zählt dazu. In jedem Fall muss das vorher mir dem Amt geklärt werden. Aber das macht alles der Architekt, den Du ohnehin benötigst.

Einfach mal beim Bauamt / Baurechtsamt vorbei gehen und dort nachfragen. Das kostet nichts und Du hast eine konkrete Aussage.

Die Mietwohnung hat grundsätzlich erste einmal keine Einflüsse auf die Größe.

das sagt Dir der Bebauungsplan

Bis jetzt noch nichts