Doppelname mit Adelstitel nach Hochzeit?
Aus reiner Interesse habe ich einmal eine Frage zum Namensrecht in Deutschland. Mich beschäftigt gerade folgende Situation:
Angenommen Herr von Sachsen würde Frau Müller heiraten. Frau Müller entscheidet sich nach der Hochzeit dafür einen Doppelnamen anzunehmen. Ist das möglich bzw. wie wäre dann die korrekte Namensgebung? Frau Müller von Sachsen oder Frau von Sachsen-Müller, ...?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Namensänderung
Die Frau hat bei ihrer Heirat die Wahl, ob sie ihren Geburts- oder früheren Ehenamen dem neuen Ehenamen voranstellt oder anfügt. Sie kann also Frau Müller-von Sachsen oder von Sachsen-Müller heißen. (Man weiß also nicht, was hinten und vorne ist. . .)