Domain Inkasso Gebühren rechtfertigt UND 1und1 Gebühren, obwohl vertrag eine sonderkündigung bekommen hat + SIM Karte nie eingesetzt wurde?
Hallo liebe Gutefrage com,
Ich habe 2 Fragen die sich auf Inkasso beziehen. Einmal ob die Gebühren so ok sind und das zweite(anderes Inkasso Anliegen), ob eine Inkasso Rechnung überhaupt zur Rolle stehen darf.
Erste Frage(Gebühren): Ich habe eine Domain bei Checkdomain laufen, die ich eigentlich schon vor ein Jahr kündigen wollte, aber das vergessen habe. Die Domain hat sich automatisch auf 1 Jahr verlängert. D.h. die Domain Jahres Rechnung ist zu beglichen, dass weiß ich. Rechnung war von 12.01.2016 Fälligkeit 22.01.2016. Natürlich habe ich das vergessen und meine mails nicht gecheckt gehabt. Die erste Post war eine zahlungserinnerung. Die zweite, die fälligkeit. die dritte Post war die letzte zahlunsgerinnerung zur mahnung. fragt mich jetzt nicht bitte, wieso ich das verlegen hab. ich weiß, dass war blöd. ich möchte nur wissen, ob inkasso jetzt auch blöd handelt.
Achja, bevor ich es vergesse. Sie wollten natürlich beim ersten mal vom konto buchen und da war nichts. deswegen die post etc. das komische dabei ist, dass ich wegen der rücklastschriftgebühr in höhe von ~6€ später dann 11,76€ auch 'ne Mahnung bekommen hab. Das heißt, ich habe 2x letzte Zahlungserinnerung und Mahnung bei mir liegen. 1x wegen domainkosten und 1x wegen rücklastschriftgebühren. wieso nicht gleich beides zsm? ich bekam jeweils getrennt die rechnungen. warum das so spannend ist, erfahrt ihr gleich.
letzteszahlungseingangstermin war von der domainrechnung am 10.03.2016 und von den lastschriftgebühren, die verdoppelt waren, am 03.03.2016. Beides natürlich nicht gezahlt, was seine gründ hatte. die hier zu nennen, unnötig wären.
Inkassobrief am 15.03 erhalten. wollen 81,98 euro haben. jetzt komme ich nochmal auf oberes zu sprechen. forderungsgrund der inkasso 2x. 1x wegen domainkosten 11,76€ und 1x wegen rücklastschriftgebühren?! 6,90€. Zusammen ergeben diese mit inkasso 81,98 €. Zweites brief der inkasso erreichte mich am 29.03. Sie wollen die forderung bis zum 5.4 haben. bisdahin habe ich nun die möglichkeiten zu zahlen, ob in raten, oder aufeinmal, wie auch immer.. ist es aber so Gerecht? 82€ Inkasso 15 Tage später nach der letzten zahlungserinnerung zur Mahnung? und 82€ bezieht sich auf beides. nicht nur domainkosten alleine, sondern auch den rücklastschriftkosten. Die Domain, sowie rücklastschriftkosten kann ich aus der hose, nun nach monatsende zahlen, aber 82€, wegen eigentlich NUR 11€? (rücklastschrift ausvorgenommen)
Zweite Frage, zweites Anliegen(auch mit Inkasso) Thema: 1und1 Gebühren, troz sonderkündigung. Hier müsste ihr nicht soviel lesen, wenn ihr schon aber bishierin gelangt seit, und es euch interessiert, bin ich euch sehr dankbar :)
Die frage stelle ich euch weiter unten, da hier kein platz mehr ist. Eine entschuldigung wegen der rechtschreibung folgt auch weiter unten :)
3 Antworten
Du gehst her und überweist an den Gläubiger
Checkdomain (nicht ans Inkassobüro) die reine Hauptforderung plus 5 € für die Rücklastschrift plus 5 € pauschal für Mahn und Verzugszinsen
Im Verwendungszweck des Überweisungsträgers "die checkdomain kdnr und "Nur Hauptforderung plus 10 € Verzugskosten"
Hintergrundinfo Lastschriftstorno:
Gem neusten Urteil LG Potsdamm Az. 2 O173/13 sind pro Lastschriftstorno maximal 3,65 € zu zahlen
Mahngebühren
: Gerichte anerkennen zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg
Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11)und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d.
Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn
Schreiben
Die Inkassogerbühren sind nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähigg und werden mangels Erfolgsaussichten mit an Sicherheit grenzender Wahrtscheinlichkeit nicht eingeklagt
ICH würde nicht bezahlen und mich auf weitere böse Briefe einstellen
Wie hoch dürfen Inkassogebühren sein
Guckst Du hier http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
Danke für die präzise antwort. schau dir auch bitte mein 2 anliegen mal an. steht weiter unten, da ich oben nicht mehr weiterschreiben konnte. hat auch mit inkasso zu tun.
Komme auf's 2 Anliegen zurück.
Sonderkündigung bei 1und1 fand statt, weil vertrag vom minderjährigen auf elternteil gemacht worden ist. Alles andere kam man sich eigl sparen. Vertrag wurde also gekündigt, aber 1und1 schrieb später ne neue mail, indem sie die vertragsgebühren haben wollten. Das sind diese einmalige kosten wenn man ein handy bestellt. hier nochmal 3 punkte, wieso weshalb etc. "..." Wegen den gebühren bereits Mahnbescheid ausgestellt, aber noch kein VB. Sind die Gebühren rechtfertig? 1und1 hat ja vertrag beendet, weil minderjähriger auf elternteil gemacht hat. sind die gebühren da noch fällig? achja, gebühren konnten nicht beglichen werden, weil gerade kein geld dazu da war. nun ein MB ausgestellt.
PS: Sorry für das wirre schreiben, sowie die Rechtschreibung. Ich weiß, ich bin selbst dran schuld. ich möchte nur wissen, ob inkasso mit den gebühren nicht übertreibt und ob 1und1 überhaupt, die gebühren, fördern darf.
Okey, ich versuche es nochmal anständig.
Handyvertrag wurde von einem minderjährigen auf namen vom elternteil, ohne deren zustimmung abgeschlossen. 130€ wollte 1und1 haben, wegen den gebühren. diese sind doch aber während eine kündigung nicht mehr fällig? das handy wurde erst nach einem monat und 6 tage zurückkgeschickt. 1und1 wollte erstmal vertrag nicht kündigen, die wussten ja auch nicht, dass es vom minderjährigen sohn, ohne die zustimmung seiner eltern abgeschlossen wurde. als sich die mutter an 1und1 wendet und denen ein perso des kindes schickt. kündigt 1und1 das vertrag(sonderkündigung) nach dieser kündigung schrieb 1und1 nochmal, dass sie die gebühren haben wollen, ansonsten können sie den inkassoschreiben nicht zurück nehmen. inkassorechnung war schon lange da wegen den gebühren, die nie bezahlt worden sind. eigentlich zahlt man ja die gebühren und wenn vertrag gekündigt wird, bekommt man diese wieder. aber als 1und1 abbuchen wollte, war nichts auf dem konto. deswegen wurde diese rechnung nie beglichen. erst nach dem inkassoschreiben etc. klärte das kind dem elternteil darüber auf. die wussten bis dato nichts davon. elternteil schrieb darauf eine antwort, indem sie schilderte, sie könnte diese rechnung nicht sofort begleichen. später folgte ein gerichtliches mahnbescheid, indem inkasso die gebühren fordert. 250€ von 130 HF.
TL;DR: Kind macht vertrag ohne zustimmung der eltern. 1und1 will seine einmalige rechnung in höhe von 130€ vom vertrag buchen. (einmalrechnung, nicht monatliche) kein geld auf dem konto, also rücklastschrift. kind schickt handy erst nach 36 tagen zurück. vertrag wird nicht gekündigt. und inkasso wird eingeschaltet. erst nachdem inkasso eingeschaltet worden ist. klärt sohn elternteil darüber auf, die bisdahin nichts davon wussten. elternteil schildert fall 1und1 und 1und1 macht eine sonderkündigung, da vertrag vom minderjährigen, ohne zustimmung des elternteils gemacht wurden ist. 1und1 schrieb darauf, sie wollen noch die gebühren(die Zuzahlung vom vertrag) haben, da sie sonst inkasso nicht zurücknehmen. zuzahlung bzw. gebühren vom vertrag wurden nicht gezahlt. daher der MB.
Ich muss nochmal nachfragen
Wann kam der gerichtliche mahnbescheid?
Vollstreckungsbescheid kam nicht?
Was konkret wird im mahnbescheid gefordert.
Liste mal auf!
Was konkret steht in dem sonderkundigungs antwortschreiben von 1 und 1 ?
klaro.
antworten von 1und1:
Sehr geehrte Frau x,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich erkläre Ihnen gern ausführlich, wie Sie eine 1&1 Leistung beenden können.
Senden Sie uns eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Sohnes wo ersichtlich ist, dass er bei der Bestellung des Vertrages minderjährig war.
Sehr geehrte(r) Frau x,
hiermit bestätigen wir Ihnen die vorzeitige Kündigung Ihres 1&1 Pakets mit der Vertragsnummer x.
Ihr Vertrag endet am 08.02.2016
Bitte beachten Sie, dass zum Kündigungsdatum alle vertraglichen Leistungen deaktiviert werden.
Sehr geehrte Frau x,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08.02.2016
auf Ihren Vertrag wurde eine Sonderkündigung hinterlegt zum 08.02.2016. Nach Rücksprache mit der Fachabteilung wird das Inkassoverfahren eingestellt wenn Sie uns den offenen Betrag von 132,38 EUR innerhalb von acht Tagen auf unser Geschäftskonto überweisen.
Sehr geehrte Frau x,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne gebe ich Ihnen eine Übersicht über die offene Forderung.
- Grundgebühr zum Tarif ANF Pro mVL mHW (04/15) - ENetz 08.09.2015-08.10.2015 74,89 EUR
- Grundgebühr zum Tarif ANF Pro mVL mHW (04/15) - ENetz 08.10.2015-08.11.2015 44,99 EUR
- Bearbeitungsgebühr, lt. AGB 12,50 EUR
Gesamtforderung: 132,38 EUR
44,99€ ist die monatliche rechnung für das handy und 74,89€ die grundgebühren bzw anschlusskosten oder wie auch immer. diese rechnung wurde NIE beglichen, deswegen inkasso. vertrag ist aber nun beendet, also muss sie auch nicht mehr beglichen werden. denn selbst wenn, bekomme ich das ja wieder back bzw. müsste ich back bekommen. so ist das ja bei einem handyvertrag, wenn man kündigt. alles geht zurück und man bekommt die grundgebühren gutgeschrieben. das kenne ich so. die sim wurde nie aktiviert und das vertrag wurde sowieso von einem minderjährigen ohne erlaubnis der eltern gemacht. davon wissen die ja auch bescheid, deshalb haben sie ja auch vertrag gekündigt. mahnbescheid kommt von inkasso bzw telekom. kann da mal genauer nachschauen. da steht jedenfalls inkasso. 2 wochen sind auch schon um und ich habe kein wiederspruch eingelegt. das mache ich erst noch. VB ist noch nicht gekommen.
problem war, dass das handy gerademal NUR 6 tage später ankam. (wiederruf). natürlich vom kind. vertrag wollten die nicht kündigen und es ging zu inkasso, also die rechnung vom vertrag. wäre es gekündigt gewesen, würde die rechnung verfallen, aber die wollten ja nicht kündigen. erst nachdem kind eltern aufklärt wird vertrag gekündigt, nachdem 1und1 davon in kenntnis gesetzt wurde. trozdem will 1und1 die grundgebühren haben.
Das habe ich offen gesagt nicht wirklich verstanden
Kannst Du da mal was hier verlinken ( Namen und Anschrift abdecken )
Du hast einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen ?