Domain- und Hostingkosten an Kunden weitergeben. Wie in der Steuer behandeln?
Hallo Community,
für einen Verein erstelle ich nebenberuflich eine Homepage und habe dafür beim Hosting-Provider meiner Wahl eine Domain registriert und nutze den dort vorhandenen Webspace. Jetzt stelle ich dem Verein jährlich eine Rechnung über dieses Hosting über Betrag X.
Wie genau muss ich das Ganze in der Steuer verbuchen? Als Teil des Einkommens (§18 EStG) kann ich das Ganze ja nicht mit aufnehmen, da dann ja ein entsprechend hoher Anteil (in meinem Fall ca. 35%) an Einkommenssteuer abgeht. Damit würden ja im ungünstigsten Fall die Einnahmen unter die Ausgaben beim Internetprovider fallen.
Müsste ich das, was ich an den Provider abführe, in diesem Falle in der Steuer als Betriebsausgaben für bezogene Fremdleistungen deklarieren?
2 Antworten
Wenn die Rechnung des Hostingproviders auf dich ausgestellt ist, sind das ja deine Betriebsausgaben. In dem Fall wären die Einnahmen genauso hoch wie deine Ausgaben. Darauf würde also keine Einkommensteuer entfallen, da es in deiner Gewinnermittlung zu keinerlei Gewinn führt.
Meines Wissens musst du eine Gewinnermittlung erstellen und den Gewinn daraus in der Einkommensteuer unter Gewinn aus Gewerbebetrieb erfassen.
Ich nehme an, dass du das Gewerbe auch entsprechend angemeldet hast?
Die Hostingkosten beim Provider sind ja bei Dir Betriebsausgaben.
Und die Einnahmen vom Verein eben Betriebseinnahmen.