Domain- und Hostingkosten an Kunden weitergeben. Wie in der Steuer behandeln?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Rechnung des Hostingproviders auf dich ausgestellt ist, sind das ja deine Betriebsausgaben. In dem Fall wären die Einnahmen genauso hoch wie deine Ausgaben. Darauf würde also keine Einkommensteuer entfallen, da es in deiner Gewinnermittlung zu keinerlei Gewinn führt.

Meines Wissens musst du eine Gewinnermittlung erstellen und den Gewinn daraus in der Einkommensteuer unter Gewinn aus Gewerbebetrieb erfassen. 

Ich nehme an, dass du das Gewerbe auch entsprechend angemeldet hast?

Die Hostingkosten beim Provider sind ja bei Dir Betriebsausgaben.

Und die Einnahmen vom Verein eben Betriebseinnahmen.