Discobesuch Jugendlicher über 16...Toleranzzeit bei Heimfahrt

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er kann aber schlecht bis 0 Uhr in der Disco sein und muß lt. Jugendschutzgesetz gleichzeitig um 0 Uhr zu hause sein.

Also wenn du mir DEN Passus im JuSchG zeigst, wo stehen soll, wann Jugendliche zuhause sein müssen, bekommst von mir ne Keksdose. :D

Aber wirste nichts finden, denn das JuSchG regelt nur den Aufenthalt in und an bestimmten Orten - nicht aber den allgemeinen Aufenthalt im Freien. Die oft zitierten Uhrzeiten wie "unter 16 bis 22 Uhr, ab 16 Uhr bis 0 Uhr" bezüglich des draußen bleibens, sind nichts weiter als einer der berühmt-berüchtigten Rechtsirrtümer. ;)

Eichbaum1963  09.11.2013, 10:05

Vielen Dank für den Stern. ;)

und muß lt. Jugendschutzgesetz gleichzeitig um 0 Uhr zu hause sein.

Nein, muss er nicht. Er darf dann nicht mehr in der Disco sein, aber der Aufenthalt im Freien oder in öffentlichen Verkehrsmitteln ist erlaubt.

google und du wirst fündig...

jetzt musst du nur noch richtig lesen können...

Jugendliche über 16 Jahren (16- und 17-Jährige)

Das Rauchen in der Öffentlichkeit und die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche dieser Altersstufe ist verboten.

Sie dürfen sich in Nachtbars/Nachtclubs und Spielhallen nicht aufhalten. Gleiches gilt für Veranstaltungen, Orte und Betriebe, die jugendgefährdend sind.

Die Abgabe alkoholischer Getränke und Lebensmittel, die nicht auf Branntweinbasis hergestellt sind, ist in Gaststätten, im Handel und sonst in der Öffentlichkeit erlaubt (dies sind Getränke wie Bier, Wein oder Sekt, also keine Spirituosen).

Ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person dürfen sie sich bei öffentlichen Filmveranstaltungen (z.B. Kino) bis 24.00 Uhr aufhalten. Die dort gezeigten Filme müssen für ihre Altersstufe freigegeben oder Informations-, Instruktions- oder Lehrfilme sein.

In Gaststätten dürfen sie sich zwischen 24.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens nicht aufhalten, außer wenn sie an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen.

Bei Tanzveranstaltungen (z.B. in Diskotheken) ist der Aufenthalt bis 24.00 Uhr erlaubt.

Bildträger mit Filmen oder Spielen (z.B. auf DVD oder CD) dürfen Jugendlichen ab 16 Jahren in der Öffentlichkeit nur zugänglich gemacht werden, wenn diese für ihre Altersstufe freigegeben sind (Kennzeichnung "Freigegeben ohne Altersbeschränkung", "Freigegeben ab 6 Jahren", "Freigegeben ab 12 Jahren" oder "Freigegeben ab 16 Jahren"). Dies gilt auch für Programme, die an elektronischen Bildschirmgeräten (z.B. an Ausstellungsstücken in Geschäften) bedient werden.

Zurück zur Übersicht [/dasjugendschutzgesetz/werdarfwasund_wann/dok/print/18.php]

PatrickLassan  01.11.2013, 09:24

Er muss um 0 Uhr zuhause sein... das ist das übergeordnete Gesetz!

Dann nenn mir bitte mal das 'übergeordnete Gesetz', das den Aufenthalt von Jugendlichen auf der Straße oder in öffentlichen Verkehrsmitteln nach 0 Uhr verbietet.

PS: Anscheinend hat da jemand seine Antwort geändert.

soweit ich weiss, darf man mit 16 auch nachts unterwegs sein, hauptsache das der um 0.00Uhr aus der disco raus is. könnte mich auch täuschen

Generell kann man mit 16 ja auch mit dem berühmten "Mutti-Zettel" ganz normale, wie die ü18 bis zum Schluss da bleiben. Wenn das nicht möglich ist, solttest du dich um 0 Uhr nach der Disco mit dem Auto abholen lassen, da die Polizei bei einer Kontrolle da echt keinen Spaß versteht, was aber auch sinnvoll ist. Wenn du jetzt um 00.10 Uhr praktisch schon vor der Haustür stehst, sagt kein Mensch was, aber das liegt auch schon im Grenzbereich der Toleranz.

Kzie94  01.11.2013, 09:28

Hab grad gelesen "Mein Sohn" - Sorry wegen der Formulierungen, anstatt "Du" dann natürlich "Ihr Sohn" :o

Eichbaum1963  01.11.2013, 10:17

da die Polizei bei einer Kontrolle da echt keinen Spaß versteht ...

Und weswegen?? Es gibt in D keine Ausgangssperre für Kinder und Jugendliche und somit auch keine gesetzlich festgelegte Uhrzeiten, wann diese zuhause sein müssen.

Generell kann man mit 16 ja auch mit dem berühmten "Mutti-Zettel" ganz normale, wie die ü18 bis zum Schluss da bleiben

Von wegen! Der Muttizettel alleine reicht da keinesfalls. Wenn, dann muss im mindesten eine erziehungsbeauftragte Person über 18 dabei sein. Wenn er allein ist, hilft ihm der Muttizettel also rein gar nichts.

Kzie94  01.11.2013, 10:23
@Eichbaum1963

!6-Jährige haben Ausgang bis 24 Uhr! Und der Muttizettel setzt voraus, dass eine Aufsichtsperson dabei ist, ohne diese ist der Muttizettel auch unvollständig! Muss man Selbstverständliches hier immer aufklamüsern? Ein gewisses Wissen traut man den Menschen doch zu!

Eichbaum1963  01.11.2013, 11:28
@Kzie94

16-Jährige haben Ausgang bis 24 Uhr!

Nein, der allgemeine Ausgang ist zeitlich vom Gesetz her gar nicht eingeschränkt. Nur in und an bestimmten Orten dürfen sich Kinder und Jugendliche zeitlich beschränkt aufhalten.

Fazit: der allgemeine Aufenthalt im Freien wird in D von keinem Gesetz zeitlich beschränkt.