Direktversicherung verkaufen?

1 Antwort

Du kannst maximal den Teil rauskaufen, den Du als Versicherungsnehmer selber eingezahlt hast. Den Teil, den Dein AG Dir während Deiner Betriebszugehörigkeit eingezahlt hast, bleiben Dir bis zum Renteneintritt verschlossen.

Dies ist auch logisch, denn Guthaben in bAV sind hartz4 und insolvenzgeschützt, der Staat darf dieses Geld nicht zu Deinem Vermögen rechnen. Aber da der Staat keinen Zugriff darauf hat, hast auch Du keinen, ausgleichende Gerechtigkeit eben.