Direktversicherung kündigen - Wie viel Gebühren werden abgezogen?

4 Antworten

Hallo Marisa2011,

hier gibt es Infos zu deiner bAV (betrieblichen Altersvorsorge z.B. als Gehaltsumwandlung???):

http://www.helpster.de/betriebliche-altersvorsorge-kuendigen-was-sie-dabei-beachten-sollten_139798

wie z.B.: Arbeitnehmer geraten hin und wieder in eine Situation, in der sie überlegen, die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen. Gemäß eines Urteils des LG Hamburg (Az. 332 O 409/05) wurde diese Möglichkeit aber unterbunden. Auch ein gekündigter Vertrag darf erst bei Vorlage des Rentenbescheids ausgezahlt werden.

Gruß siola

Dieses Urteil bezieht sich auf eine DV mit unverfallbaren Anwartschaften !

@Thommy06

Arbeitnehmerfinanzierte DV sind immer sofort unverfallbar...

Du kannst nicht kündigen. Geld gibt es zu Rentenbeginn vorher nicht.

Wenn du der Meinung bist eine bAV ist mit deiner Lebensplanung nicht vereinbar bzw. dass du mit einer anderen Vorsorge-Form besser fahren würdest so kannst du die Beiträge ruhend stellen, allerdings ist dafür ein Eingriff in den Arbeitsvertrag notwendig.

Anführen möchte ich hierzu den § 2 Abs. 2 BetrAVG. Egal wie du es drehst und wendest vor dem 60. Geburtstag bzw. vorher Beginn der Altersrentenzahlung gibt es KEIN Geld.

Hallo Marisa, Leider sind alle Antwortrn bisher nicht korrekt, aber das ist ja hier im Forum nichts neues.

Wenn ich es richtig verstehe schreibst Du von einer reinen Entgeltumwandlung bei einem AG, bei dem Du den Vertrag abgeschlossen hast, immer noch beschäftigt bist und in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehst. Ist das korrekt ?

In diesem Fall kannst Du die DV kündigen, bzw. eine Kündigung über Deinen Arbeitgeber veranlaasen.

Selbstverständlich hast Du auch einen Rückkaufswert, da die Abschlußkosten über 5 Jahre linear verteilt werden.

Die konkrete Höhe jedoch kann Dir nurvdie Ergo mitteilen, diese Frage kann hier logischerweise niemand beantworten.

Dann hätte ich gerne mal eine Begründung dafür, warum Du davon ausgehst, dass ein Arbeitnehmer, der ja bei einer Direktversicherung nie Versicherungsnehmer ist, diese Versicherung kündigen können sollte!

@SaVer79

Weil es einfach so ist unter den o.g. Voraussetzungen.

Ich betreue seit mehreren Jahren einige Unternehmen und habe in der Zeit 2-3 solche Kündigungen im beiderseitigen Einvernehmen (AG + AN) veranlasst.

Wie gesagt, ich spreche hier von rein AN-finanzierten Verträgen, die noch keine unverfallbaren Anwartschaften besitzen.

@Thommy06

Weil es einfach so ist

Das ist natürlich die TOP-Antwort bei einer sachlichen Nachfrage ;-)

ich spreche hier von rein AN-finanzierten Verträgen, die noch keine unverfallbaren Anwartschaften besitzen.

??? Eine rein arbeitnehmer-finanzierte BAV via Entgeltumwandlung hat seit 2001 eine gesetzliche Unverfallbarkeit ab Beginn. Oder nach welchen Grundlagen betreust Du ?

@Thommy06

@ Thommy

...und habe in der Zeit 2-3 solche Kündigungen im beiderseitigen Einvernehmen (AG + AN) veranlasst. 

Woher liest du in der Fragestellung ein beiderseitiges??? Einverständnis heraus- ich lese hieraus genau das Gegenteil - siehe hier in der Frage oben:

Und da ich nicht immer den Chef als Vermittler haben möchte...      
@siola55

Wo liest Du das der Chef bei Nachfrage nicht zustimmt ?

@Candlejack

Das ist natürlich korrekt, berührt jedoch nicht die Möglichkeit ener Kündigung einer DV unter den o.g. Voraussetzungen.

@SaVer79

Einfach mal richtig lesen:"In diesem Fall kannst Du die DV kündigen, bzw. eine Kündigung über Deinen Arbeitgeber veranlassen"

@Thommy06

okay, die eine Antwort wurde gelöscht bzw. ge".,,"t ;-) und die andere...

Ich habe lediglich angemerkt, dass die von dir angesprochenen AN-finanzierten Verträg entweder hundealt sind oder es die in dieser Form nicht geben kann. Ich habe nichts darüber gesagt, dass die nicht gekündigt werden dürfen, obwohl sich andere schon zur Schallmauer 60/62 geäußert haben.

Wenn ich es richtig verstehe schreibst Du von einer reinen Entgeltumwandlung bei einem AG, bei dem Du den Vertrag abgeschlossen hast, immer noch beschäftigt bist und in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehst. Ist das korrekt ?

Hey Thommy,

leider kann Marisa2011 als VP den Vertrag nicht selbst für sich abschließen bei einer Gehaltsumwandlung, sondern nur der AG als VN kann dies beantragen und den Vertrag unterschreiben! Ergo kann Marisa2011 auch keinen Vertrag kündigen!!!

@siola55

Bitte mal richtig lesen. Logischerweise kann der AN nicht ohne Zustimmung des AG kündigen. Deswegen schrieb ich ja auch von beiderseitigem Einverständnis.

In meinem Letzten Fall hatte der AN mit dem AG gesprochen, der dann die Kündigung in die Wege geleitet hatte.

Hallo Marisa, Leider sind alle Antwortrn bisher nicht korrekt, aber das ist ja hier im Forum nichts neues.  

Aber hallo Thommy06, jetzt wirdst du aber überheblich, um nicht zu sagen eine Frechheit gegenüber allen anderen Community-Mitgliedern!!!

Würde deinen "dummen" und unüberlegten Kommentar am liebsten beanstanden und löschen lassen , aber dann könnte man diese Richtigstellung ja nicht mehr lesen... Auch du bist nicht Gott, der Allwissende und auch du machst mal Fehler...

Eigentlich kannst du den Vertrag gar nicht vorzeitig kündigen (du sowieso nicht).

Aber wenn deine Firma den Vertrag kündigt, muss der komplett rückabgewickelt werden. Wenn du Pech hast, bekommst du gar nichts. Der Vermittler hat seine Provision ja längst ausgegeben.

Wenn du Pech hast, bekommst du gar nichts.

Deswegen will ich ja wissen, OB bzw. WIE VIEL ich zurück bekäme in %. Bekomme ich 0,5 %, bekomme ich 50 % oder wie. Das gibt doch bestimmt irgendwelche Klauseln, wie viel Gebühren abgezogen werden und dementsprechend kann ich mir ja ausrechnen, wie viel übrig bleibt. Die ganzen § aus dem Vertrag versteh ich nicht

Kann mir nicht vorstellen, dass 100% von meinem Geld bei der Versicherung bleiben

@Marisa2011

Rechne ruhig damit. Sämtliche Vorteile müssen zurück erstattet werden. Die Provision für den vertrag anteilmäßig zwar auch. Aber da müsstest du dann selbst gegen den damaligen Vermittler klagen, der (wahrscheinlich) gar nicht mehr bei der Hamburg-Mannheimer (Ergo) ist.

... und wenn's dumm läuft, muß sie sogar noch Sozialversicherungsbeiträge u. Steuern nachzahlen!!!