Direktversicherung führt bei bisher familienversicherter Ehefrau zum Mindestbeitrag: 40% KV?

5 Antworten

Nein,das ist kein Betrug sondern geltendes Recht. Sie hätte diese Auszahlung damals melden müssen, dann wäre die Familienversicherung schon damals beendet worden. Leider bleibt nichts als zu zahlen. Die Berechnung ist korrekt und auch durch ein BSG- Urteil bestätigt.

Ja, das ist völlig korrekt und so sollte sich jeder, der eine betriebliche Altersvorsorge macht, das genau überlegen. Denn diese Beitragsberechnung betrifft jede betriebliche Altersvorsorge und lässt das Ergebnis schnell sehr unschön dastehen. Damit ist die bAV deutlich weniger lukrativ als die meisten denken ;)

die antwort ist pauschal und nicht korrekt!

die ehefrau hat in keinem! sozialversicherungspflichtigen einkommen gearbeitet und hat eine ehepartner direktversicherung im unternehmen des mannes geahbt. die beiträge sind vor steuern abgeführt worden, in die eigene tasche, und zwar als direktversicherung. das ist legal und wird auch zu 100% deshalb gemacht. deshalb stimmt deine aussage schon nciht mehr.

sie hätte vom einkommen die prämie nicht entrichten können.

jetzt ist einkommen da, welches verbeitragt wird...demzufolge ist es richtig.

dennoch hat die familie sehr gute vorteile gehabt.

aber wer war denn da steuerberater in der firma????

beste grüsse

dickie59

Wenn ein Einkommen vorhanden ist besteht Beitragspflicht. Das gilt selbstverständlich für jeden

Ihr habt ja auch all die Jahre sehr viel Beitrag gespart. Als mithelfende Ehefrau hätte sie ja auch richtig abgesichert werden können



Wenn keine KVdR möglich ist, beträgt das fiktive Mindesteinkommen nunmal 945,- € (1/3 der Bezugsgröße).