Direkter Führerscheinentzug ohne Aufforderung zur MPU o.Ä.?
Überschrift des gerade eingetroffenen Schriftstücks der Führerscheinstelle:
Entziehung der Fahrerlaubnis
"Nach einer Mitteiliung des Polizeikommissariats xxx haben Sie am 12.4.18 ein Kraftfahrzeug unter Wirkung der berauschenden Mittel Cannabis im öffentlichen Straßenverkehr geführt."
(--> Das Datum im Schriftstück ist falsch, da die Tat im Januar stattfand. Bringt mir das etwas?)
Befund durch Blutprobe:
THC: 2,2 ng/l
11-OH-THC <1. ng/l
THC-COOH: 20,08 ng/l
"Nach Anlage 4 Nr. 9.2 zu den §§11, 13 und 14 FeV führt bereits die gelegentliche Einnahme von Cannabis zur Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, sofern nicht zwischen Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme getrennt werden kann (Nr. 9.2.2).
Durch den [...] Befindbericht ist zweifelsfrei nachgewiesen, dass Sie den Konsum von Cannabis und Ihre aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zu trennen vermocht haben, [...]" weil gefahren, obwohl bekifft.
"Nach $3 Straßenverkehrsgesetz ist die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet, ungeeignete Personen dei Fahrerlaubnis zu entziehen."
"Sie erhalten hiermit nach § 28 VwVfg/NW die Gelegenheit, sich bis zum 03.05.18 zu der Bevorstehenden Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis zu äußern. Nach Ablauf geht [...] gebührenpflichtige und rechtsmittelfähige Entziehungsverfügung zu."
Dazu zwei Hinweise:
- 6 Monate bis 1 Jahr Abstinenzphase + Eignungsbegutachtung
- Freiwillige Abgabe um Kosten zu sparen.
Nun zu mir:
- Ich habe keinerlei Einträge irgendwo, bin komplett sauber in meinen Akten und noch nirgendwo aufgefallen.
- Ich habe noch keine Post bis auf diesen zitierten Brief erhalten.
- Ich habe den Konsum seit der Tatzeit komplett eingestellt, vorher täglicher Konsum.
Nun meine kleinen Fragen
- Ist es üblich bei meinen Blutwerten die Fahrerlaubnis direkt zu entziehen, wenn, wie bei mir, eine "weiße Weste" vorliegt? Im Schriftstück steht nichts von Aufforderung zur MPU o.Ä.
- Habe ich einen Nachteil dadurch, wenn ich meine Fahrerlaubnis freiwillig abgebe? Ich gehe damit Kosten aus dem Weg - ich frage mich nur, ob es dann für das Wiedererlangen der Fahrerlaubnis negative Auswirkung haben könnte.
- Hilft es mir, wenn ich mich bis zu dem angegebenen Termin zu dem bevorstehenden Entziehen äußere? Bzw. inwiefern und unter welchen Umständen und Angaben kann es mir helfen?
- Was müsste ich sagen, wenn ich bei meinen Werten (auch in Bezug auf Frage 2) auf Probierkonsum plädieren würde bzw ist es überhaupt möglich?
- Um meine Fahrerlaubnis wiederzuerlangen muss ich was tun? Vorwissen: 6-12 Monate Abstinenznachweis -> Wo am besten machen lassen?
- Sehe ich das richtig, dass ich noch Post mit einer Aufforderung zu einer Zahlung von Bußgeldern rechnen muss?
Da ich einige Foreneinträge zu diesem und anderen Themen gelesen habe, habe ich versucht so detailiert wie möglich den Fall zu schildern, um unnötige Aufregung über Ungenauigkeit Eurerseits zu vermieden. Falls es mir nicht gelungen ist, möchte ich mich an dieser Stelle vorab entschudligen.
Beste Grüße, Dave
7 Antworten
Da du dich mit THC: 2,2 ng/l im Blut im Straßenverkehr erwischen lassen, hast du für die Behörde alles Notwendige getan damit sie dir den Fs abnehmen können. (Grenzwert liegt noch bei 1ng/l).
Man bietet dir jetzt an den Fs freiwillig abzugeben damit du die Kosten die bei einer behördlich angeordneten Wegnahme des Dokuments auch noch auf dich zu kommen würden sparen kannst.
Man möchte von dir eine mindestens 6 monatige Abstinenzphase + Eignungsbegutachtung. Diese Eignungsbegutachtung ist nichts anderes als eine MPU.
Die Post mit den Aufforderungen zur Zahlung von Bußgeldern kommt auch erst noch.
Danke dir! Ich war nur verwundert, dass es nicht anders herum ist - Erst Bußgeld, dann Abgabe der Fahrerlaubnis, da ich es bisher nur so gehört/gelesen habe. Mittlerweile habe ich auch die Infos im Netz gefunden. Hab einen schönen Tag!
Eignungsbegutachtung
= MPU. Dazu dann zunächst die Abstinenznachweise. Du kannst da auf "Pobierkonsum" herumreiten wie Du willst, es rettet Dich nicht.
Sehe ich das richtig, dass ich noch Post mit einer Aufforderung zu einer Zahlung von Bußgeldern rechnen muss?
Nein, es ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit. Du bekommst eventuell einen Strafbefehl, inklusive angeordnetem Führerscheinverlust, oder gleich eine Ladung zur Hauptverhandlung. Vorher kommt aber noch eine Beschuldigtenvernehmung.
Darum warte mal mit der freiwilligen Abgabe.
Das wird sich zeigen. Was er da angibt reicht für § 316 StGB.
Ist schon so richtig die MPU ist einer der Auflagen um den Schein zurück zu bekommen nicht für den Entzug da spielt die keinerlei Rolle .
Der Führerscheinentzug wird durch ein Gericht oder die Verwaltungsbehörde angeordnet.
Sobald das Urteil rechtswirksam ist, ist der Fahrausweis ungültig.
Er wird entweder von den zuständigen Beamten einbehalten oder mit einem Vermerk über die Ungültigkeit versehen.
Zusätzlich wird eine Sperrfrist verhängt.
Diese beträgt mindestens 6 Monate und definiert den Zeitraum, in dem keine neue Fahrberechtigung beantragt werden darf.
Etwa 3 Monate vor Ablauf der Frist darf der Verkehrsteilnehmer einen Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Jedoch kann sie in der Regel nicht ohne weiteres wieder erlangt werden.
Meist stellt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Bedingungen.
Diese sind als Voraussetzungen zu verstehen, welche erfüllt sein müssen, damit die Fahrberechtigung wieder erlangt werden kann.
Als Beispiele sind hier eine MPU, also eine medizinisch-psychologische Untersuchung,
oder eine Nachschulung für die jeweiligen Führerscheinklassen zu nennen dann muss man den Schein ganz neu machen wen länger als 2 Jahre der Entzug ist .
Vielen Dank für die ausfürliche Antwort. :)
Die MPU musst Du zum Wiedererlangen der Fahrerlaubnis machen. Steht ja auch da. Eignungsbeurteilung = MPU.
1.) Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist in diesen Fällen zwingend. Die Fahrerlaubnisbehörde hat kein Ermessen.
2.) Durch die freiwillige Abgabe des Führerscheins, mithin dem freiwilligen Verzicht auf die Fahrerlaubnis, sparst Du rund 250,-- € Verwaltungsgebühren. Das ist also nur von Vorteil.
3.) Eine Äußerung bringt Dir gar nichts. Zwar sieht das VwVerfG und das Grundgesetz die Anhörung ( Anspruch auf rechtliches Gehör ) vor, aber s. 1.).
4.) Die Werte 2,2 Mikrogramm pro Liter Serum und insbesondere der Metabolit 20,08 Mikr.-Gramm/l sprechen gegen den einmaligen Konsum. I.Ü. darf auch der Erstprobierer nicht unter der akuten Wirkung ein Kraftfahrzeug führen.
5.) Es folgen jetzt sechs Monate Sperre. Die solltest Du nutzen, um Dich auf die MPU vorzubereiten, die Du bei der Wiedererteilung ablegen musst. Ich empfehle " Drug Stop " bei Impuls oder Nordkurs beim TÜV-Nord.
6.) Das Bußgeldverfahren läuft gesondert. Hier droht Dir eine Geldbuße i.H.v. 500,-- € plus Verfahrenskosten, ferner ein Fahrverbot von einem Monat. Weist Du die Bußgeldstelle auf die Entziehung und Abgabe der Fahrerlaubnis hin, wird das Fahrverbot parallel vollstreckt und wirkt sich so nicht aus.
Danke für den hilfreichen Hinweis mit dem TÜV! Das habe ich mittlerweile auch an der ein oder anderen Stelle gelesen.
zu 6.: Wie weise ich die Bußgeldstelle darauf hin? Telefonisch, per Mail? Danke schon mal/noch mal.
E-Mail reicht, hänge einfach die Bestätigung des freiwilligen Verzichts auf die Fahrerlaubnis an.
Impuls ist auch eine Gesellschaft des TÜV, allerdings Rheinland/ Brandenburg. Deren Prüforganisation ist die ABV. Rate mal, wem die gehört. Es ist also egal.
Von einer Straftat ist hier nicht die Rede.