Direkte Frage zum Versicherungsschutz bei Ferienjob?
Ich habe die Chance als Dialoger über die Ferien zuarbeiten. Ich bin 17 Jahre alt und gehe noch zur Schule (Oberstufe). Nun steht in meinem Ferienjob-Vertrag folgendes (vereinfachte Form - den Vertrag bekomme ich noch am Folgetermin.):
Zum Thema Versicherungsschutz steht es in der Broschüre die ich zusätzlich bekommen habe in einer vereinfachten Form 1:1 wie folgt geschrieben:
*Versicherungsschutz
Als Schüler oder Student bist du im Regelfall über deine Eltern mitversichert. Dieser Versicherungsschutz bleibt während deiner Tätigkeit bei uns bestehen (Familienversicherung: Verdienst von max. 4 620€ im Jahr ohne den Anspruch zu verlieren).*
Ist diese Aussage falsch?
Haupthintergrund ist das meine Eltern ihre schriftliche Zustimmung geben müssen damit ich den Job annehmen kann. Diese ist bis jetzt bei weiteren Unklarheiten welche durch mich nicht geklärt werden leider nicht geben (für weitere Informationen wäre ich euch sehr dankbar wenn ihr euch meinen letzten Post durchlesen könntet.
5 Antworten
Was in einer Broschüre steht, ist doch nicht Inhalt des Vertrages! Der AG informiert Dich damit, was eigentlich eine Nettigkeit ist, das müsste er nicht.
Im Übrigen ist durch den Vertrag gar nicht regelbar, ob Du Dich krankenversichern musst oder nicht. Das regeln ja schon Gesetze. Die kann man durch den Vertrag ebensowenig aushebeln wie man vertraglich vereinbaren könnte, dass Du stehlen und einbrechen darfst und das Strafgesetz dagegen nicht mehr gilt.
Im Grossen und Ganzen stimmt auch, was Da steht. Als Schüler oder Student bist Du in allen Sozialversicherungen begünstigt. Und die Mitversicherung bei den Eltern bleibt auch bis zu einer Einkommensgrenze bestehen.
Oh. Ich muss allerdings zugeben: wenn es um private Versicherungen geht, habe ich wenig Fachahnung.
Ich informiere mal einen anderen User über diese Frage, der sich dazu besser auskennt.
Danke, sehr nett, wäre mir eine große Hilfe :)
Hallo,
sind beide Elternteile in der privaten Krankenversicherung?
Sind die Eltern miteinander verheiratet?
Ist ein Elternteil Beamter, Richter, Soldat etc. und hat Anspruch auf Beihilfe für seine Kinder?
Vor und nach dem Ferienjob Schüler?
Was bedeutet bei den Themen zur Frage "KD70"?
Gruß
RHW
Sind beide Elternteile in der privaten Krankenversicherung? Antwort: Nur mein Vater.
Sind die Eltern miteinander verheiratet? Antwort: JA, sind sie.
Ist ein Elternteil Beamter, Richter, Soldat etc. und hat Anspruch auf Beihilfe für seine Kinder?
Antwort: Nein.
Vor und nach dem Ferienjob Schüler? Antwort: Ja, werde ich nach den Ferien weiterhin sein und bin ich bis jetzt gewesen.
Was bedeutet bei den Themen zur Frage "KD70"?
KD70-Vetrag= Kurzfristiger Vertrag. Maximalzahl an Arbeitstagen in Vollzeit= 70 Tage
Dann ist der Ferienjob nach § 8 SGB IV versicherungsfrei und man bleibt weiter in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert. Wenn im Vertrag mit der PKV nichts anderes geregelt ist (was bei Minderjährigen aber sehr ungewöhnlich wäre) gilt weiterhin der gleiche Beitrag.
In der Broschüre ist niur der Regelfall beschrieben. Dieser mneint Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)familienversichert sind. Familienversicherung ist z.B. ein Fachbegriff der GKV (in der PKV gibt es so etwas nicht).
4620 : 12 = 385 Euro. Dieser Wert ist seit einigen Jahren veraltet. Aktuell gilt 405 Euro monatlich (§ 10 SGB V).
Ggf. ist es sinnvoll bei der Krankenkasse der Mutter zu klären, ob dort eine kostenlose Familienversicherung möglich ist. Dann kann man die Beiträge zur PKV sparen. Wichtig sind dabei die Einkunftshöhen der beiden Eltern.
Ist diese Aussage falsch?
Nein, nur sie Summe von 4.620,- € ist mir schleierhaft, woher diese sich zusammensetzt.
Wenn deine Eltern gesetzlich versichert sind, bist du familienversichert. Ein kurzfristiger Ferienjob ändert daran nichts.
Das hört sich eher so an, als ob der "Arbeitgeber" sich die Meldung bei der Knappschaft sparen will.
Was hast du denn für eine Garantie für dein Einkommen? Das läuft darauf hinaus, dass nur der fällige Mindestlohn verweigert wird.
Das Garantie-Einkommen beläuft sich bei 60€ pro Tag bei 6 Stunden Arbeitszeit + 1 Stunde Pause
Eine Stunde Pause ist viel. Wäre von Gesetzes wegen nicht nötig. Achte dabei darauf, dass dann auch wirklich eine Stunde Pause genommen wird und nicht etwa nur 20 Minuten und 40 Minuten geschenkt werden (sollen).
Ferienjobs, die nicht länger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage laufen, sind sozialversicherungsfrei. Die wöchentliche Arbeitszeit und das monatliche Arbeitsentgelt spielen dabei keine Rolle.
So, wie du das geschildert hast, ist dein Vater privat versichert und deine Mutter gesetzlich. Du bist in der GKV deiner Mutter über die kostenlose Familienversicherung mitversichert. Das ist in der Regel dann möglich, wenn dein privat versicherter Vater 2015 nicht mehr als 4.575,00 Euro brutto im Monat (ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze) verdient. Ich gehe davon aus, dass die GKV deiner Mutter genau geprüft hat, ob du über die Familienversicherung versichert sein kannst.
Damit du auch während deines Ferienjobs in der Familienversicherung bleiben kannst, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Du musst in Deutschland wohnen. (Erfüllt!)
- Du darfst nicht selbst versicherungspflichtig sein und mehr als 405 Euro monatlich verdienen. Hast du einen Minijob, liegt die Grenze bei 450 Euro monatlich. (Erfüllt, da versicherungsfreie Ferienbeschäftigung)
- Du darfst nicht von der Versicherungspflicht befreit sein, zum Beispiel als gut verdienender Arbeitnehmer oder Beamter. (Erfüllt!)
- Du darfst nicht hauptberuflich selbstständig tätig sein. Das ist zumindest dann der Fall, wenn du mehr als 18 Stunden in der Woche für die selbstständige Tätigkeit verwendet. (Erfüllt!)
So, wie ich das aus deinen Informationen ersehe, brauchen sich deine Eltern keine Sorgen zu machen. Du bleibst während deines Ferienjobs da krankenversichert, wo du jetzt auch versichert bist.
Sollten deine Eltern trotzdem noch nicht ganz sicher sein, so hilft ein Anruf bei der GKV, wo du versichert bist. Die können auch Auskunft erteilen.
Du bist in der GKV deiner Mutter über die kostenlose Familienversicherung mitversichert.
Nein, ich bin laut Dokumenten in der PKV meines Vaters mitversichert. Die Versicherungsmitarbeiterin meinte zu mir ich müsse für den Zeitraum in eine GKV zeitbefristet wechseln.
Wenn du in der PKV deines Vaters selbst privat krankenversichert bist, ändert dein sozialversicherungsfreier Ferienjob an dieser Konstellation gar nichts. Du wirst also nicht versicherungspflichtig und musst dich demzufolge auch nicht um eine (kurzfristige) GKV-Zugehörigkeit kümmern.
Im Übrigen ist durch den Vertrag gar nicht regelbar, ob Du Dich krankenversichern musst oder nicht. Das regeln ja schon Gesetze.
Aber meine private Hamburger Landeskrankenversicherung kann mir dafür hingegen vorschreiben wie groß der Umfang der Versicherung ist/umfasst. Oder liege ich da falsch? Ich habe heute mit einem Versicherungsvertreter meiner Versicherung gesprochen und mir wurde mitgeteil das ich für diesen Ferienjob zeitbegrenzt bis der Job beendet ist in eine normale gesetzliche Krankenversicherung wechseln müsste. Oder wurde mir Schwachsinn erzählt und Person XY möchte dadurch nur eine Extra-Provison verdienen?