Diplom-Verwaltungswirt oder Verwaltungsfachwirt (AL II)?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Frage wird dir wohl so eindeutig niemand beantworten können. Bei beiden richtet sich die Eingruppierung/Besoldung nach den ausgeübten Tätigkeiten.

Für den Studiengang kannst du dich bewerben und sehen was passiert. Inwieweit hier nur nach Bedarf ausgebildet wird, weiß ich für Bayern nicht.

Für den AL2 muss dein AG dich meines Wissens unterstützen und entsprechende Stellen frei haben. Du trägst also ein gewisses Risiko, vielleicht überhaupt nicht zum Zug zu kommen. Inwieweit du dies berufsbegleitend machen kannst um dich nach Abschluss auf andere Stellen zu bewerben-wäre vielleicht noch eine Möglichkeit.

Der Beamte muss seine Laufbahngruppen durchlaufen, Sprungbeförderungen sind relativ selten, er wird bewertet, hat Konkurrenz in der jeweiligen Laufbahngruppe, das Budget für die Beförderung muss zur Verfügung stehen.

Der Angestellte wird - bei Behörden mit Stellenbewertung- entsprechend seiner Tätigkeit eingruppiert.

Gesehen auf eine komplettes Arbeitsleben - wenn im Verwaltungsbereich in deiner Gegend Beamte noch gefragt sind - würde ich mich für den Beamten entscheiden.

Ja in Bezug auf AL 2 hatte ich auch schon Gedanken gemacht, dass ich vielleicht nicht mal zum Zug kommen kann. Habe da jetzt nicht die 100% Sicherheit, nach 2 Jahren Berufserfahrung den Lehrgang zu erhalten. Anders sieht es beim Studiengang aus.

Gesehen auf eine komplettes Arbeitsleben - wenn im Verwaltungsbereich in deiner Gegend Beamte noch gefragt sind - würde ich mich für den Beamten entscheiden.

Darf ich fragen was dich zu der Entscheidung bringt, sich für den Beamten zu entscheiden?

Und ja das ist bei uns kein großes Problem. Es werden jedes Jahr einige Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes zur Ausbildung eingestellt.

@karapus001

weil ich den direkten Vergleich habe. Ich Angestellt, Schreibtisch gegenüber (Landes-) Beamter mittlerer Dienst - gleicher (Lern-) Beruf. - gleiche Tätigkeiten. Allerdings Behörde ohne Stellenbewertung. Als ich meine Endstufe erreicht hatte, war er schon 10 Jahre drin. Eingruppierungsklage kannst du vergessen, gehen bei uns zu 80% verloren.

Er hatte trotz PKV immer mehr netto, in Bayern ist der Unterschied meines Wissens noch größer, da Besoldungstabelle besser.

Das Einzige was bei mir leichter ging, war eine Reha und die Mutter- Kind-Kur.

@kabbes69

Ja das ist dann nicht so schön. Bei uns und in den naheliegenden Behörden wird die Stellenbewertung durchgeführt, wonach Angestellte sogar viel schneller aufsteigen als Beamte.

Mir stellt sich die Frage, welche schulische Ausbildung liegt vor!

Mit Abitur hättest du nach meinem Kenntnisstand den Verwaltungsfachangestellten für den gehobenen Dienst direkt machen können.

Jedoch ist mein Ziel relativ schnell in die oberen Entgeltgruppen oder Besoldungsgruppen zu kommen.

Dann frage ich mich, weshalb du überhaupt eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten ins Auge gefasst hast.

Was ist euer Meinung nach besser und schneller in der "Karriereleiter" nach oben zu kommen?

Kommt darauf an, welches Fachwissen bei dir vorliegt und welche Leistungen du bisher erbracht hast. Und natürlich welche Kontakte du zu deinen Vorgesetzen, bzw. dem Behördenleiter hast. Oft hilft auch noch das Partei-Buch bzw. die Gewerkschaft.

Dann frage ich mich, weshalb du überhaupt eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten ins Auge gefasst hast.

Da ich damals kaum was finden konnte ( z.b. Bachelor of Laws) wo ich aufgenommen wurde oder die Bewerbung zum landeseinheitlichen "Beamtentest" wurde verpasst. Hab deshalb den Weg zum Verwaltungsfachangestellten eingeschlagen.

An sich habe ich die Allgemeine Hochschulreife.

Kommt darauf an, welches Fachwissen bei dir vorliegt und welche Leistungen du bisher erbracht hast. Und natürlich welche Kontakte du zu deinen Vorgesetzen, bzw. dem Behördenleiter hast. 

Du meinst, wenn man nach der Ausbildung den Zugang zum AL II erhalten möchte? Für diesen braucht man ja die Genehmigung des Personalamtes, das die Kosten übernommen werden.

Was soll ein Parteibuch in der Verwaltung sein?

@karapus001

In vielen Behörden helfen Parteibücher (SPD, CDU usw.), wie auch Gewerkschaftsbücher um schneller die Leiter hoch zu steigen.

Für diesen braucht man ja die Genehmigung des Personalamtes, das die Kosten übernommen werden.

Da wirst du dann wohl einige Jahre warten müssen, damit deine Behörde die zweiten Ausbildungskosten für dich übernimmt.

Natürlich hast du auch die Möglich, bei einer anderen Behörde die Ausbildung zum Beamten für den gehobenen Dienst zu machen.

Dies wird sicherlich schneller gehen um eine höherwertige Tätigkeit zu erreichen.

Aber wenn du ganz nach oben kommen willst, solltest du studieren um dann im öffentlichen Dienst die Beamtenausbildung zum höheren Dienst zu machen.

@Kronos26
Da wirst du dann wohl einige Jahre warten müssen, damit deine Behörde die zweiten Ausbildungskosten für dich übernimmt.

Ja diese Befürchtung hatte ich auch schon. Habe mich aber trotzdem für den Beamtentest beworben, damit die beiden Wege für mich offen bleiben.

kommt auf den persönlichen geschmack an. Magst du die vorzüge des beamtentums genießen oder die des nicht beamten. Bezahlungstechnisch ist das alles ähnlich, von daher ist das egal...

Bezahlungstechnisch ist das alles ähnlich, von daher ist das egal...

Nein - es ist nicht ähnlich.

Die gravierenden Unterschiede fangen spätestens an, wenn er als Beamter in den Ruhestand versetzt wird oder als Angestellter seine Rente erhält.

@Kuga50

wäre mir neu das es dort große finanzielle unterschiede gibt.

@dux1234

Der ÖD-Angestellte erhält später Rente und er kann sich glücklich schätzen wenn die Rente 50 % seines letzten Gehaltes beträgt. Bei dem ÖD-Angestellten enden die Beihilfeansprüche ab Rentenbeginn.

Der Beamte wird in den Ruhestand versetzt und bekommt weiterhin bis zu seinem Lebensende Beihilfe. Sein Ruhegehalt müsste so bei ca. 70 % seines letzten Nettogehaltes sein.

@Kuga50

der Angestellte des ÖD erhält aber weitere Zahlungen durch die Zusatzversorgungskasse, in welche er im besten Falle 45 Jahre eingezahlt hat. Die Rente steigt dann teilweise auf ein höheres Niveau als es die Pension bieten kann.

@dux1234

Da liegst du falsch. Dies war vor Jahren mal so, als es im ÖD noch den BAT gab.

Danach wurde die Zusatzversorgung reduziert. Es sei denn der ÖD-Angestellte schließt auf eigene Rechnung eine Betriebliche Altersversorgung ab. Dann könnte er vielleicht auf ein Einkommen in Höhe von ca. 60 % seines letzten Einkommens kommen.

@Kuga50

Bei meinem Renteneintritt erreiche ich eine Zusatzversorgung von knapp 800€. Das sind deutlich mehr als die von dir angegebenen Prozente.

@dux1234

Du hast also deinen Rentenantrag schon gestellt?

Dann bitte um genaue Zahlen, wie hoch ist dein letztes Bruttoeinkommen, wie hoch ist deine bewilligte Rente und wie hoch ist deine VBL. (ohne deine selbstfinanzierte Altersversorgung.