Differenz Wasseruhr und Gesamtverbrauch?

4 Antworten

Neben den Wohnungswasserzählern gibt es den für den Versorger maßgebenden Hauptwasserzähler. Ist die Differenz der Summe der Wohnungswasserzähler zum am Hauptwasserzähler angezeigten Verbrauch größer als 20%, darf der Vermieter die Differenz nicht auf die Mieter umlegen sondern muss deren Kosten selber tragen. Es wird davon ausgegangen, dass es in der Leitung vom HWZ zu der Verteilung bis zu  den Wohnungszählern eine Leckage gibt. Die muss der Vermieter verantworten.

Ist die Differenz kleiner (bei dir ist sie größer) wird sie gleichmäßig auf die Mieter aufgeteilt, in der Form, dass sich dann der Preis je m³ erhöht.

Eine gewisse Differenz zwischen Hauptzähler und Wohnungszähler gibt es immer, das ist normal. Aber dieser Unterscheid ist schon extrem. Ich würde dir im ersten Schritt empfehlen, die Ursache heraus zu finden. Es muss mit Sicherheit eine Ursache geben. Vielleicht ist irgend wo ein Leck in einer Leitung und es läuft Wasser aus. Vielleicht gibt es irgend wo noch eine weitere Entnahmestelle, an die man nicht denkt, z.B. für Gartenwasser oder was auch immer.

Die Berechnung ist dann so, dass du dem Mieter nicht Kosten pro cbm in Rechnung stellst. Sondern die Kosten laut Versorgerrechnung wegen im Verhältnis der Zähler geteilt mit Dreisatz. Also
Gesamtkosten : Summe Einheiten Wohnungszähler x Zähler Wohnung 1 = Kosten Wohnung 1.
Und dann das gleiche für Wohnung 2.

Habe es momentan wie folgt.

Gesamtpreis : Gesamtmenge x eigener Wasserzähler

Ich denke sinnvoll wäre die diff. nach Wohnungsgröße zusätzlich zu verteilen.

@raven3k
Gesamtpreis : Gesamtmenge x eigener Wasserzähler

"Gesamtmenge" der Summe der Wohnungszähler, nicht Gesamtmenge laut Versogerrecherung. Ansonsten kommt ein völlig falsches Ergebnis raus.

Ich denke sinnvoll wäre die diff. nach Wohnungsgröße zusätzlich zu verteilen

Nein, das wäre nicht gesetzeskonform und könnte vom Mieter moniert werden. Grund ist, dass ungeklärt ist, wodurch die große Diefferenz kommt. Der Mieter kann berechtigterweise einwenden, dass er Kosten zu tragen hat, die er nicht muss.

Die Formel ist gut. Dann gibt es ja keinen Rest für den Vermieter und alle Kosten trägt der Mieter, auch wenn mal ein Rohr etwas undicht ist.

@raven3k

Mathematisch ja. Das soll auch so sein, denn es gibt in manchen Häusern bespielsweise einen Gemeinschaftsgarten, dessen Bewässerung die Bewohner auch mit zahlen müssen, was aber ja nicht über die Wohnungszähler geht.

Aber wenn der Mieter in deinem Fall sich die Kosten anschaut, wird er sehen, dass der Kubikmeterpreis umgerechnet viel zu hoch kommt, ohne dass es eine plausible Erklärung dafür gibt. Und dann fragt er dich und du kommst in Erklärungsnot.

Daher meine Empfehlung an dich, den Grund für die Differenz heraus zu finden. Andernfalls kann es im Streitfall später passieren, dass der Mieter überhaupt kein Wasser zahlen muss, wenn du es nicht erklären kannst. Das würde ich dir gern ersparen, deshalb mein gut gemeinter Rat.

Ist die Differenz größer als 20%, hat der Vermieter deren Kosten allein zu tragen. Die Umverteilung wäre dann unzulässig.

@albatros

Es sei denn, es gibt einen plausiblen Grund für die Differenz. Ich habe als Beispiel die Bewässerung eines Gemeinschaftsgartens genannt, welche ja die Mieter mit zu tragen haben. Aus diesem Grund habe ich dem Fragesteller empfohlen, die Ursache der Differenz heraus zu finden, um Monierungen vorzubeugen.

@Renick

Eine solche nicht über die Wohnungszähler laufende Entnahme dürfte  dem Mieter vermutlich bekannt sein. Außerdem müsste der Vermieter für Gartenbewässerung einen separaten Zähler installieren lassen, da für diesen Verbrauch keine Abwassergebühren berechnet werden (dürfen). Schließlich ist er dem Wirtschaftlichkeitsgebot (BGB) verpflichtet.

Mal ganz allgemein. Durchschnittlich verbraucht eine Person zwischen 30-40 cbm Wasser im Jahr.

Somit ist die Angabe das eine Wohnung nur 20 cbm verbraucht hat - nicht realistisch. Schon gar nicht, wenn mehr als eine Person in der Wohnung wohnt.

Auf der anderen Seite ist es mir schon zweimal passiert, dass die Wasserzähler der Stadtwerke plötzlich einen extrem hohen Verbrauch (ca. 80% mehr) als üblich (zuvor und danach) "gezählt" hat. Wasserzähler getauscht - und der Verbrauch war wieder im üblichen Rahmen.

Ich bezweifle, dass ein Vermieter die Differenz auf den Mieter umlegen kann. Wenn seine "geeichte" Wasseruhr in der Mietwohnung 20 cbm anzeigt - dann zahlt er auch nur diesen Verbrauch.

Aber normalerweise interessiert die Differenz auch nicht, da die Messdienstunternehmen bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung sowieso automatisch die Gesamtkosten gemäß der individuellen Verbräuche prozentual verteilen - zumindestens was den Anteil des Warmwasserverbrauchs angeht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also Geeichte Uhren haben wir nicht und Messdienstunternehmen auch nicht.

Vielleicht kannst du ja deinen letzten Absatz bisschen erläutern, wie man es nun rechnen soll.

Die Werte waren grobe zahlen, aber die Differenz zu den uralten Wasseruhren ist schon enorm.

@raven3k

Der Hauswasserzähler ist mit Sicherheit geeicht.

Die Wasserzähler der einzelnen Wohnungen dürfen nicht verwendet werden, wenn sie nicht geeicht sind. Der Wasserverbrauch muss dann nach einem anderen Schlüssel auf die Mieter umgelegt werden. Entweder nach Personenzahl, was wohl nicht im Mietvertrag vereinbart ist und somit geht die Umlage eigentlich nur anteiliger Wohnfläche.

Somit gibt es dann auch keine Differenz mehr zwischen der gesamten Wassermenge (Hauptzähler) und der durch Wohnungszähler gemessenen Menge.

.... aber es werden doch die Kosten verteilt und nicht das Wasser.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dann wären ja die Wasseruhren überflüssig. Es darf eigentlich nur das bezahlt werden, was man auch wirklich verbraucht hat.

@raven3k

...., richtig, nur die Kosten dafür bestimmt nicht das Wasserwerk, sondern wir Vermieter.

Geliefert wurde für 788,00 EUR, also bekommt jede Partei einen Anteil von 394 EUR verteilt für 20 m³.

Aber bei 2 unterschiedlich große Wohnungen wäre es was unfair.

Also Gesamtpreis : Gesamtwohnfläche x eigene Wohnfläche ?

@raven3k

... so eine Vereinbarung kann ich aus der Frage nicht ersehen.