Differenz Handwerkerrechnung - Unterschied Kostenvoranschlag / Angebot zur Rechnung
Hallo zusammen,
wir haben einen Auftrag zur Lieferung und zum Einbau einer neuen Heizungsanlage erteilt. Hierzu haben wir ein ANGEBOT in Höhe von 4.774€ unterschrieben. In diesem Angebot wurden alle Einzelpreise aufgeführt. Ein Mitarbeiter aus der Firma war vor Erstellung des Angebotes auch bei uns Zuhause und hat sich alle Gegebenheiten angeschaut.
Bei Einbau der Heizung stellte sich jedoch heraus, dass er ein paar Dinge übersehen hat, die noch weitere Zubehörteile erforderten und der Arbeitseinsatz dauerte auch länger als geplant. Zudem mussten die Heizungsmonteure dann beim Einbau noch einen Elektrikerkollegen aus derselben Firma kommen lassen, der einen Erdschluss beheben musste.
Letztendlich haben wir nun zwei Rechnungen erhalten: eine über Lieferung & Einbau der Heizungsanlage in Höhe von 4.896€ und eine separate Rechnung für den Elektriker zur Behebung des Erdschlusses in Höhe von 163€.
Nun ist ja die Abweichung nicht die Welt und mit ca. 6% höher als ursprünglich geplant bei einem KOSTENVORANSCHLAG auch vertretbar. Allerdings haben wir in diesem Fall ja ein ANGEBOT unterschrieben und keinen Kostenvoranschlag erhalten.
Laut Definition der IHK Bonn habe ich folgendes gefunden: "Ein Kostenvoranschlag ist hinsichtlich seiner Bindungswirkung von einem Angebot zu unterscheiden. Bei einem Angebot, das der Kunde annimmt, ist der genannte Preis für die beschriebene Leistung verbindlich vereinbart. Es ist dem Unternehmer nicht möglich, hiervon später abzuweichen oder den Leistungsumfang der Kostendeckung zu reduzieren".
Ist die höher ausfallende Rechnung somit überhaupt rechtmäßig oder wäre dies nur im Falle eines Kostenvoranschlags rechtens gewesen?
Im von uns unterschriebenen Angebot steht allerdings auch der Hinweis: "In Ihrem Angebot wurde der Arbeits- und Materialaufwand nach unserem besten Wissen geschätzt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleistetem Aufwand bzw. nach Aufmaß."
Für die Elektrikerleistung habe ich übrigens keinen Arbeitsauftrag (Stundenabrechnung) unterschrieben, für alle anderen Arbeiten wurde diese Unterschrift eingefordert. Somit besteht für mich gar keine Möglichkeit, die Elektrikerabrechnung zu überprüfen, da kein Nachweis darüber vorliegt. (Dass ein Elektriker vor Ort war, kann ich allerdings bestätigen).
Hat da jemand sichere Kenntnisse in dem Bereich und kann mir sagen, ob das alles so rechtens ist?
Vielen Dank!
1 Antwort

Du musst hier zwischen einem Einheitspreis- und einem Pauschal-Angebot unterscheiden.
Nach deiner Beschreibung wurde ein Einheitspreis-Vertrag geschlossen. Damit wurden die Einheitspreise fest vereinbart. Werden jedoch ein paar Arbeitsstunden oder bestimmte Materialien mehr benötigt, erhöht sich die Rechnung um eben diese Mengen. Die Preise hingegen bleiben unangetastet. Die Rechnungslegung des Unternehmens ist korrekt.
Anders sähe es bei einem Pauschalpreis-Vertrag aus. Hier müsste der Unternehmer in der Tat die Leistung zum vorher vereinbarten Preis ausführen. Mehr/Mindermassen wären sein Problem.

Die Rechnung kann auch so erstellt werden. Ihr habt sicherlich keine Vereinbarung getroffen, dass nicht abgezeichnete Stunden nicht vergütet werden. Damit muss der Unternehmer lediglich den Nachweis der Stunden führen. Dies könnte er auch durch sein internes Auftragstagebuch.
Ich gehe mal davon aus, der Erdschluss lag in eurem hausinternen Netz vor. Damit musste der Unternehmer eine Leistung erbringen, die vertraglich nicht vorgesehen, jedoch zur sicheren Inbetriebnahme der Heizung in jedem Fall notwendig war.

Meiner Meinung nach hätte die Rechnung des Elektrikers mit in die Hauptrechnung einfließen müssen. Zum einen ist das 1 Betrieb zum anderen hat der Anschluss mit der Heizung zutun, demnach hätte das Angebot auch diesen Elektriker umfassen müssen . Man könnte versuchen die Kosten vom Elektriker von der Firma gutschreiben zulassen .

Das sehe ich anders. Der Erdschluss war wohl ein Problem im Hausnetz, von dem der Unternehmer nicht ausgehen durfte. Für den sicheren Betrieb war jedoch die Beseitigung des Erdschlusses notwendig.

Eine Vereinbarung darüber, dass sich die Handwerker alle Stunden abzeichnen lassen müssen, gibt es nicht.
Der Erdschluss war ein Problem im Hausnetz, ich denke nicht, dass der Mitarbeiter der Firma dies im Rahmen der Angebotserstellung schon wissen/sehen konnte. Das Problem mit dem Erdschluss offenbarte sich erst beim Einbau der neuen Heizung, da hat wohl der vorherige Elektriker gepfuscht (bevor wir das Haus gekauft haben).
Ich denke also, wir werden beide Rechnungen wohl so zahlen müssen? Ich denke nicht, dass die Firma diese Kosten unter den Voraussetzungen gutschreiben wird.
ok, vielen Dank für die schnelle Hilfe. Und wie sieht es im Falle der extra Rechnung über die Elektrikerleistung aus für die es keinen von uns unterschriebenen Stundennachweis gibt? Scheint der Elektriker vergessen zu haben. Ist das dann trotzdem berechtigt? Berechnet wurden 2,75 Stunden, die ich aber nicht wirklich nachvollziehen kann. Kann aber schon hinkommen vom Zeitaufwand. Muss dieser Arbeitsauftrag auch von uns abgezeichnet worden sein oder kann die Rechnung hierfür auch so erstellt werden?