Differenz Handwerkerrechnung - Unterschied Kostenvoranschlag / Angebot zur Rechnung

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Du musst hier zwischen einem Einheitspreis- und einem Pauschal-Angebot unterscheiden.

Nach deiner Beschreibung wurde ein Einheitspreis-Vertrag geschlossen. Damit wurden die Einheitspreise fest vereinbart. Werden jedoch ein paar Arbeitsstunden oder bestimmte Materialien mehr benötigt, erhöht sich die Rechnung um eben diese Mengen. Die Preise hingegen bleiben unangetastet. Die Rechnungslegung des Unternehmens ist korrekt.

Anders sähe es bei einem Pauschalpreis-Vertrag aus. Hier müsste der Unternehmer in der Tat die Leistung zum vorher vereinbarten Preis ausführen. Mehr/Mindermassen wären sein Problem.

ok, vielen Dank für die schnelle Hilfe. Und wie sieht es im Falle der extra Rechnung über die Elektrikerleistung aus für die es keinen von uns unterschriebenen Stundennachweis gibt? Scheint der Elektriker vergessen zu haben. Ist das dann trotzdem berechtigt? Berechnet wurden 2,75 Stunden, die ich aber nicht wirklich nachvollziehen kann. Kann aber schon hinkommen vom Zeitaufwand. Muss dieser Arbeitsauftrag auch von uns abgezeichnet worden sein oder kann die Rechnung hierfür auch so erstellt werden?

@Wuslon007

Die Rechnung kann auch so erstellt werden. Ihr habt sicherlich keine Vereinbarung getroffen, dass nicht abgezeichnete Stunden nicht vergütet werden. Damit muss der Unternehmer lediglich den Nachweis der Stunden führen. Dies könnte er auch durch sein internes Auftragstagebuch.

Ich gehe mal davon aus, der Erdschluss lag in eurem hausinternen Netz vor. Damit musste der Unternehmer eine Leistung erbringen, die vertraglich nicht vorgesehen, jedoch zur sicheren Inbetriebnahme der Heizung in jedem Fall notwendig war.

Meiner Meinung nach hätte die Rechnung des Elektrikers mit in die Hauptrechnung einfließen müssen. Zum einen ist das 1 Betrieb zum anderen hat der Anschluss mit der Heizung zutun, demnach hätte das Angebot auch diesen Elektriker umfassen müssen . Man könnte versuchen die Kosten vom Elektriker von der Firma gutschreiben zulassen .

@minito

Das sehe ich anders. Der Erdschluss war wohl ein Problem im Hausnetz, von dem der Unternehmer nicht ausgehen durfte. Für den sicheren Betrieb war jedoch die Beseitigung des Erdschlusses notwendig.

@Interesierter

Eine Vereinbarung darüber, dass sich die Handwerker alle Stunden abzeichnen lassen müssen, gibt es nicht.

Der Erdschluss war ein Problem im Hausnetz, ich denke nicht, dass der Mitarbeiter der Firma dies im Rahmen der Angebotserstellung schon wissen/sehen konnte. Das Problem mit dem Erdschluss offenbarte sich erst beim Einbau der neuen Heizung, da hat wohl der vorherige Elektriker gepfuscht (bevor wir das Haus gekauft haben).

Ich denke also, wir werden beide Rechnungen wohl so zahlen müssen? Ich denke nicht, dass die Firma diese Kosten unter den Voraussetzungen gutschreiben wird.

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