Dienstverpflichtung im Frei rechtens?

2 Antworten

Er kann das auch im Frei setzen, natürlich wenn es dringende Gründe gibt.

Er bezahlt eine Stunde dafür...allerdings müssen Hin-und Rückfahrt ebenfalls bezahlt werden.

Außerdem besteht gegenüber Besprechungen keine Verpflichtungen der Teilnahme, wenn diese nicht im Arbeitsvertrag auch vorgeschrieben sind.

Erst dann ist es eine Verpflichtung...es muss schriftlich irgendwo stehen.

Ist es nicht der Fall, kann der Arbeitnehmer bei der Besprechung teilnehmen, die Stunde Dienst sowie die Anfahrt (ab der Haustür) und die Rückfahrt (bis zur Haustür) muss er vergüten.

Ansonsten kann der Arbeitnehmer an seinem Frei, was ihm auch zusteht was anderes machen als diese Besprechung!

Ein freier Tag bedeutet genau das. Er ist frei. Da kann eine Vorgesetzte nicht einfach eine Dienstbesprechung ansagen. Wie sie das beim Schichtbetrieb regelt, ist IHR PROBLEM.