Diensttausch, anschließend krank. Entgelt?
Servus, in unserem Betrieb bekommen wir unsere Dienstpläne für 4 Wochen im Voraus. Laut Plan hatte ich an dem Mittwoch frei und Freitag Dienst. Da mir nun in dieser Woche lieber umgekehrt wäre, bin ich nun zum Disponenten und wir haben für Mittwoch einen Dienst vereinbart und für Freitag frei bzw Freizeitausgleich. Er änderte dies auch im System und in meinem Plan. Dies geschah rechtzeitig 3 Wochen vorher. Nun wurde ich an dem Montag krank. Für 4Tage wurde ich krankgeschrieben, also bis Donnerstag. Freitag kam dann der Anruf wo ich denn bleibe. Argumentation: Da ich Mittwoch krank war wurde der Tausch rückgängig gemacht. Denn ich hätte nicht am Mittwoch 8Std um Freitag frei zu haben. Nun meine Frage: Ist das Rechtens? Ich hatte ja für Mittwoch einen Dienst anzutreten. Ersetzt meine Krankmeldung nicht meine Arbeit? Nur weil ich zufällig an den Tagen krank war kann es doch nicht rechtens sein die Tage einfach zuruckzutauschen sodass ich die 8Std nachholen muss.
Danke im Voraus und Grüße
3 Antworten
Naja dein Chef braucht wenn ich mich nicht irre eine Vorlauf Frist von 4 Werktagen um den Plan zu ändern wenn er das in der Frist getan hat darf er das ansonsten sehe ich ihn im Unrecht wenn du auf den Plan mit arbeiten stehst zählt krank wie gearbeitet zumindest was die Arbeitszeit angeht scheinst ja ne 4 tage Woche zu haben und die 4 tage dann wenn auch im krank abgeleistet zu haben
Danke Lazarus! Er braucht nicht 4 Tage. Wir bekommen im Voraus unsere Pläne für 4 Wochen. Unser Betrieb läuft an allen 7 Tagen in der Woche. Die Frei-Tage sind nicht immer gleich und verschieben sich. Mal in 1 Woche 2 Tage frei und mal auch 3(selten aber). In der besagten Woche hatte ich ursprünglich Mittwoch, Samstag und Sonntag frei. Als ich den Plan bekam, also über 3 Wochen vorher klärte ich mit dem Disponenten den Tausch, Mittwoch mit Freitag. Der Disponent änderte es sofort im System und in meinem Plan, da früh genug.
Und 3 Wochen später wurde ich dann in dieser Woche ab Montag krank.
ist natürlich nicht so optimal für deinen disponenten aber Pech
Egal ob Du den Dienst getauscht hast oder nicht, der Arbeitsplan stand im Voraus fest und Du musst danach bezahlt werden.
Geregelt ist das im Entgeltfortzahlungsgesetz.
Der § 4 besagt dass für die Höhe des forzuzahlenden Arbeitsentgelts die für Dich maßgebliche Arbeitszeit zu berücksichtigen ist. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.
Der AN muss im Krankheitsfall so bezahlt werden als hätte er gearbeitet. Der Schichtplan darf nicht eigenmächtig im Sinne des AG geändert werden wenn er fest steht und ein AN dann krank wird.
Du hast Deine arbeitsvertraglich geleistete Arbeitszeit ja erreicht, da Du am Mittwoch laut Arbeitsplan hättest arbeiten müssen und Dir diese Zeit selbstverständlich bezahlt und berechnet werden muss. Würdest Du an Deinem freien Tag zur Arbeit gehen, wären das ja Überstunden.
Schau z.B. mal hier:
In Deinem Fall ist es ja mehr als offensichtlich, dass der AG den einen Tag Entgeltfortzahlung sparen will und das geht überhaupt nicht.
Das heißt wenn der erste erstellte Dienstplan einmal abgeändert wird verliert er seine Gültigkeit und der neue ist dann verbindlich?! Und dieser darf dann nicht willkürlich im Krankheitsfall einfach geändert werden!?
Der erste Dienstplan wurde ja im gegenseitigen Einverständnis geändert und war somit dann verbindlich.
Wenn beide Seiten mit einer Änderung einverstanden sind, gilt diese nur einseitig sind Änderungen nicht möglich. Außerdem wurde der Dienstplan hier ja nur im Nachhinein vom AG geändert um einen Tag Entgeltfortzahlung zu sparen und das geht überhaupt nicht.
Ich kenne leider nich Rechtsgrundlage nicht. Vielleicht kann da jemand nachhelfen. Soweit ich weiß ist der Dienstplan maßgeblich, der vor Beginn der krankheit galt. Also bist du im Recht.
Danke Manioro! Das denke ich mit gesundem Menschenverstand auch.
Zu erwähnen wäre noch. Der Dr. sagt mir, mich für den Rest der Woche krank zu schreiben. Fragt mich ob ich Wochenende arbeite( um die Tage sonst mitzuschreiben) und ich antworte:" Nein, Freitag und Wochenende habe ich frei" Deswegen die Krankmeldung auch nur bis Donnerstag!
Schau mal ob der § 12 EntgFG passt.
Vielen lieben Dank. Ich sehe es genauso. Wo könnte ich es mit Gesetzen belegen dass der nachträgliche Dienst Zurück-Tausch nicht rechtens ist?